NEUERSCHEINUNG: Jens Nielsen, Kirsten Freienstein: SCHWEIGEPFLICHT – Dr. Waldemar Freienstein – Ein Thüringer Arzt im Nationalsozialismus

Familienforschung kann Belastendes zutage fördern. Im Fall der Familie Freienstein erwuchs aus ihr eine ungeahnte Tragödie. Der in der Familie hochgeehrte Großvater Dr. Waldemar Freienstein war in der Zeit des Nationalsozialismus nicht nur ein anerkannter Mediziner, sondern auch ein williger Vollstrecker der mörderischen Rassenideologie. Die Psychologin und Autorin Kirsten Freienstein, eine Enkelin des Dr. Freienstein, und ihr Lebensgefährte, der Historiker und Autor Jens Nielsen, wagen es mit diesem Buch, das auferlegte Schweigen zu durchbrechen. Anhand zahlreicher Quellen zeichnen die beiden Autoren gemeinsam das Bild eines Mannes, der „nichts weiter als ein guter Arzt sein wollte“ und mehrfach zum Verbrecher wurde.

Hardcover, 252 S., 34 s/w Abbildungen, Preis: 16,95 Euro.

Neuerscheinung: Gerd Frank „Killerpärchen – Luzifers Kinder und andere Kriminalfälle von Serienmörderpaaren (1872-2001)

Gerd Frank legt mit diesem Sonderband der Totmacher-Reihe ein Buch zum Thema Serienmörderpaare vor. Er präsentiert grauenvolle Beispiele menschlichen Tuns und des menschlichen Sadismus, ausgelebt von unterschiedlichsten Paaren, Familien und Banden, die ihre hauptsächlich sexuell-perversen Neigungen bis zum Mord, ja Serienmord trieben. Dabei können die Fälle nicht unterschiedlicher sein, wenngleich sie sich auch ähneln. Handelten die Benders als Familie, treten uns mit den Ägypterinnen Raya Hasaballah und Sakina Abd el-Aal zwei Schwestern samt ihren Handlangern entgegen. Taschenbuch, zahlreiche s/w Abbildungen, Preis: nur 12,80 Euro

Ein wichtiger Tag: 23. April 2021 – Tag des deutschen Bieres, Tag der Ritter und Welttag des Buches! Drei Buchempfehlungen!

1. Zweifellos schlug für die Thüringer Biergeschichte eine Sternstunde, als Historiker Michael Kirchschlager im Februar 1998 auf der Runneburg in Weißensee das Weißenseer Reinheitsgebot aus dem Jahre 1434 entdeckte. Darin heißt es im Artikel 12 (Weißenseer Reinheitsgebot) u.a.Zu dreimal Brauen. Es sollen weder Harz noch irgendwelche anderen Ungefercke (gefährliche Giftstoffe) ins Bier. Dazu soll man nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser. Das verbietet man bei zwei Mark und derjenige, der dagegen verstößt, muß die Stadt für vier Wochen räumen (eine Art Zwangsausweisung). Heute wird in Weißensee wieder gebraut – in der Ratsbrauerei. Das Bier der Weißenseer ist eine klare Empfehlung!

2. Die Ritter in Thüringen hatten es nicht leicht. Spätestens mit dem Aufkommen der Bliden (gigantischen Steinschleuder-Maschinen) konnten sie es nicht mehr ganz so räuberisch halten, wie sie das im 14. Jahrhundert oftmals taten. Buchtip: Thüringer Burgen im Krieg.

3. Literarisch können wir zum Welttag des Buches unseren Drachen Emil ins Rennen schicken. Bei den Wikingern erlebt der Drache aus Thüringens Drachenschlucht phantastische Abenteuer, lernt eine Skaldin kennen und befreit seinen Vater von einem alten Fluch … Buchtip: Emil bei den Wikingern.

Gender in Mundart! – Das vaschdehe, wer well! von Ingrid Gruhl

Der Genderwahn bzw. der Kampf gegen unsere Sprache hat nun auch Eugen erreicht. Mundartautorin Ingrid Gruhl schrieb eine Eugengeschichte.

Ingrid Gruhl

Das vaschdehe, wer well!

Eugen steht am Zaun: „He Josl! Dass me dech ma weddr zu Gesichde grechd“, ruft er über die Straße. „Scheene, dass de ma hier vabeigelaatschd kimmsd. Komme ma riewar.“

Josl kommt: „Morschn! Mir han uns jo ewich nech gesehn.“

„Wo en au! Keene Kneibe mehr offn. Keene Belustschung mehr in Dorfe. Nüschd mi los. Sei darn wenechdns alle noch gesund?“

„No!“ Josel nickt: „Elsn gihd`s gud. Un von dn annern in dr Famielche had`s au noch keen erwischd. Un bi eich?“

„Alle noch offn Been.“ Eugen macht die Gartentür auf: „Komme ma med in Schubbn, ech well dr ma was zeiche. Dadabi könn me glei ä Beerchn dringe. Hier an Zaun derf me jo nech, wechn Corona. Un ä besschn schwatze könn me au. Ech well dech nämlech ma was frache. Was de dadavon hälsd.“

„Was hasde en?“

„Hier, nehm erschd äma.“ Eugen gibt Josel ein Bier. Dann erzählt er: „Drude hat ne Osdarkarde von ihrn aldn Betrieb gegrechd. Machn die emmr, ze Osdarn un ze Weihnachdn. Awar die is erschndwie komisch. Drude had se ma vorgelesn un dadabi wie variggd geschdoddard.“

„Was had se?“, fragt Josel verwundert.

„Ech han ä riebschn Schreck gegrechd un gedachd, is was Schlemmes med dr bassierd. Wie ä leichder Schlachanfall odar so. Dass se dadanach gehe moss.“

„No saache ma!“

„Awar nachn had se ma de Karde gezeichd. Die kannsde nech lese. Gugge ma droff.“ Eugen hält Josel die Karte hin.

Josel liest: „Liebe ehemalige Mitarbeiter*innen …“ Und lacht: „Wechn dn Schdernchn?“

Eugen nickt. „Drude wiss nech, wie se das ausschbreche soll. Gihd jo noch so weidr off dr Karde.“

„Med äner Bause“, klärt Josel Eugen auf: „Mossde ma de Lufd anhalde.“

„So ä Quatsch!“, empört sich Eugen.

„Das missn se so schreiwe heidzedaache, wenn se kee Ärschar hawe wolln, Wechn dr Gleichberechtschong. Weil`s jo noch annere gibd. Die missn au erwähnd wäre. – Geschlechtsneutrale Formulierung – nenn se das“, weiß Josel.

„Was for ä Deng?“

Josel grinst: „Zähln se awar alle off, bassd`s off keene Karde. Horche ma droff: Liebe ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andere ehemalige Arbeitende unserer Firma. …“

„Jetze her awar off!“, schimpft Eugen.

„Desdarwechn han se sech sowas einfalle lasse. Ä Schdernchn, odar ä Dobblpunkd gihd au. Manchema lassn se au ne Lügge un machn ä Schdrech drongr“, fällt Josel noch ein. „Schendarn saachn se dadafor.“

„Hasch jo noch nie gehierd“, wundert sich Eugen.

„In Fernsehn han se ma was dadriewar gebrachd. Un in dr Zeidong au“, beendet Josel seine Ausführung.

„Moss ech jetze ma offbasse, ma Owachd droff gewe.“ Dann wird Eugen ärgerlich: „Erschd han se in dr Rechtschreiwong romgemährd“, regt er sich auf. „Un nune komm se scho weddr med so ä Bledsinn daher. Da greifsde dech doch an de Bladde, saache ma!“

„Dadazu noch Corona un de Kinnar keene richtsche Schule mehr“, meint Josel. „Die wern so schonne genuch ze dun ham medn Lesn un Schreim.“

Eugen schüttelt den Kopf. „Das sollsde nune vaschdehe!“

„Übersetzung“

schendern – gendern

Podcast mit unserer Autorin Petra Klages zum Rhein-Ruhr-Ripper und ihrem Buch „Brieffreundschaft“ mit einem Serienmörder

https://www.radio912.de/artikel/der-rhein-ruhr-ripper-582001.html

Blutspur durch Thüringen – Berichte / Bilder / Dokumente 1884-2020

Im 25. Jahr seines Bestehens wurde auch der Verlag Kirchschlager bedingt durch das Coronavirus auf eine harte Probe gestellt. Lesungen wurden abgesagt genau wie die Leipziger Buchmesse, Buchhandlungen mußten zeitweilig schließen. Dennoch konnten Verlag, Herausgeber und Beiträger diesen Sammelband als kleine Festgabe zum Verlagsjubiläum realisieren.

Im Mittelpunkt dieses Bandes stehen, wie in den meisten Büchern aus dem Verlag Kirchschlager, die Schilderungen wahrhaftiger krimineller Handlungen und Ereignisse. Und wir zitieren in diesem Zusammenhang Harald Korall (1932-2017), der sich durch die Autorenschaft und Herausgabe hervorragender kriminalistischer Bücher einen Namen gemacht hat: „Tatsächliche Verbrechensvorgänge machen betroffener als erfundene, wirkliche Täter bestürzen mehr als erdachte, und die Beschreibungen ihrer Handlungen und Motive sind wohl alles andere als kunstvoll erklügelte Denkspiele. Kriminalfälle, so gesehen, so dargestellt, sind gewiß nicht Teil der Unterhaltungsbranche, sondern haben ihre Chance auf Realismus. Indem sie Grenzfälle unserer Wirklichkeit ins Bild bringen, können sie präzise von sozialen Gegebenheiten und Prozessen erzählen, von Erreichtem und Zurückgebliebenem.“ Kriminalfälle aus mehreren Jahrhunderten und Gesellschaftsformationen dokumentieren zugleich die Entwicklung bzw. den Wandel einzelner Verbrechensarten und deren Tatmotive sowie die Entwicklung in den Rechtsauffassungen und Rechtspraktiken.

Letztere können nicht unterschiedlicher sein, vergleicht man die historischen Kriminalfälle des frühen 20. Jahrhunderts mit denen der Gegenwart. Das Spektrum der beschriebenen Fälle reicht vom Sexual-, Kindes- und Raubmord über Mordversuch, Banküberfälle und andere Gewaltstraftaten. Der Zeitraum erstreckt sich von 1884 bis in die Gegenwart 2020.

Erneut gehen unsere Autoren mit der interessierten Leserschaft an grauenvolle Tatorte, begeben sich auf Spurensuche, haben Teil an schier unglaublichen Mordtaten und Mordversuchen, gewähren uns Einblicke in die Arbeit der Kriminalpolizei und der Gerichtsorgane verschiedenster Gesellschaftsformationen, analysieren Tatmotive und weisen auf die jeweiligen Strafmaße hin. Bei einigen Fällen, besonders denen im ersten Kapitel des Buches „Unter dem Fallbeil“, kannte man mit den Mördern keine Gnade. Das Urteil lautete zumeist: Todesstrafe.

Im Sinne des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte Dritter wurden die Namen der Opfer, Zeugen und Täter – sofern noch nicht veröffentlicht – verfremdet. Wie der Großteil der Veröffentlichungen im Verlag Kirchschlager, so erscheint auch diese Ausgabe in alter Rechtschreibung. Wir verzichten bewußt auf Anglizismen, die Genderisierung der deutschen Sprache oder unsägliches Denglisch.

Aus dem Inhalt

Unter dem Fallbeil

Wolfgang Krüger

Ein Raubmord bei Stedten (preußische Provinz Sachsen, 1884)

Raubmord in Jena (Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, 1902)

Doppelter Kindesmord aus Rache in Rengelrode (preußische Provinz Sachsen, 1908)

Raubmord an einem kleinen Mädchen in Bucha (Land Thüringen, 1931)

Raubmord in Erfurt (preußische Provinz Sachsen, 1933)

Todesstrafe für den 71jährigen Brandstifter (Land Thüringen, 1939)

Sexualmord bei Gumperda (Land Thüringen, 1940)

Ein 17jähriger Raubmörder (1941)

Aus Alten Kriminalakten

Frank Esche

Im Zweifel für den Angeklagten (1925)

Ein Liebesdrama vor Gericht (1928/29)

Der doppelte Rattengiftmordversuch (Öpitz, 1941–1952)

Tatort Arnstadt

Michael Kirchschlager

Mord aus Liebe – Geliebter zerstückelt Ehemann (1926)

Mord und Brandstiftung in Arnstadt (1960)

Kriminalisten ermitteln

Wolfgang Tanner

Raubmord in Meiningen (1978)

Explosives Räuberduo – Schwere Gewaltstraftaten in Hessen und Thüringen (1991)

Aus der Kriminaltechnik

Lutz Harder

Rauchen bringt dich ins Gefängnis (Ilmkreis, 1997)

Hochzeitsreise in den Tod (Gotha, 1997)

Für fünf Flaschen Bier getötet (Kreis Gotha, 2004)

Aus dem Gerichtssaal

Sieglinde Schwarzer

Kriegswaffensammler holt Granaten aus der Saale (1973–1998)

Mit der Polizei Katz und Maus gespielt (Jena, 2000)

Mit gezücktem Küchenmesser 25 Euro in der Bäckerei erbeutet (Jena, 2002)

Ehefrau bei Besuch vergewaltigt (Hartmannsdorf, 2003)

Von 17jähriger sexuelle Befriedigung verlangt (Jena, 2004)

Die Gerüchteküche brodelt, der Ehemann wütet (Jena, 2005)

Rentner stoppt Biker mit einer Holzstange (Bad Klosterlausnitz, 2007)

Filmreife „Haltet den Dieb!“-Szene im Burgaupark (Jena, 2012)

An der Ampel rabiat das Auto gekapert (Jena, 2019)

Tatort Erfurt

Udo Brill

Was ein Kind ertragen mußte (Erfurt, 2005)

Kerstin Kämmerer

Der Schatten im Schulhaus (Erfurt, 2008)

Tatort Gera

Der Kriminalbericht

Frank Richter, Hans Thiers und Michael Kirchschlager

Heimtückischer Mord (Gera, 2017)

Ein Augenzeugenbericht

Stephan Werner und Michael Kirchschlager

Brutaler Messerangriff (Gera, 2020)

Ein Gastbeitrag aus Sachsen-Anhalt

Lothar Schirmer

Amoklauf in Magdeburg (1982)

Taschenbuch, 280 Seiten, zahlreiche s/w Abbildungen, ISBN 978-3-934277-88-5, Preis: nur 14,95 Euro.

Ein Sprung in das 12. Jahrhundert – Interview mit Michael Kirchschlager

Im Thüringer Westen, unweit der Stadt Eisenach gehen wir zurück in das 12. Jahrhundert. Zu Zeiten der Landgrafen wie Ludwig des Eisernen, als in der Drachenschlucht noch echte Ritter unterwegs waren. Dieser hier stammt aber von heute, heißt Michael Kirchschlager, ist Historiker, Autor, Verleger und ein echter Geschichtsfan…

Vorgestellt: Unser Sachbuchautor und Kriminalist Kriminalrat a. D. Lothar Schirmer

Kriminalrat a. D. Lothar Schirmer war 40 Jahre Kriminalist. 1990 baute er mit Kollegen in Magdeburg das Dezernat für Polizeiliche Prävention auf. Seit dieser Zeit war er bei den Medien ein gefragter Spezialist. Seine Kenntnisse über die Maschen von Betrügern und Dieben und die lockere Art, wie er aus seiner Praxis als Kriminalist Geschichten zum Staunen, Kopfschütteln und Schmunzeln erzählt, führten dazu, daß er zwei Mal Gast im MDR-Talk „Riverboat“ war. Er hatte über viele Jahre eigene Serien beim MDR-Radio und Radio Brocken. Im Fernsehen war er in Ratgeber- und Fahndungssendungen wie „KRIPO-live“, „Escher-Der MDR-Ratgeber“ aber auch SAT-1 und RTL ein gern gesehener Gast. Das MDR Fernsehen hat mit ihm seit seiner Pensionierung 2010 für „Sachsen-Anhalt heute“70 Beiträge gedreht. Jetzt ist der Ex-Kriminalbeamte mit Entertainerqualitäten, der 14-tägig in der „Volksstimme“ eine eigene Kolumne hat, unterwegs auf Lesereisen mit seinen Büchern „Die Tricks der Gauner und Ganoven“ und „Abgezockt von Gaunern und Ganoven“.

Mehr über den Kriminalisten, Senioren-Sicherheitsberater und Buchautor erfahren Sie auf seiner Internetseite www.gauner-und-ganoven.de. Für Lesungen und Buchbestellungen ist er per Mail zu erreichen unter lothar.schirmer@web.de.

„Morduntersuchungskommission“ von Max Annas vs. „Mordfälle im Bezirk Gera“ (Band I-III) von Hans Thiers. Ein Vergleich zwischen Roman und Sachbuch

Die Bücher können nicht unterschiedlicher sein: Der Roman von Krimipreisträger Max Annas „Morduntersuchungskommission“ (erschienen im rohwolt Verlag, Hamburg) und die Sachbücher von Kriminalrat a. D. Hans Thiers „Mordfälle im Bezirk Gera I-III“ (erschienen im Verlag Kirchschlager, Arnstadt). Die Bücher haben – mehr oder weniger – die Arbeit der Morduntersuchungskommission (MUK) des Bezirks Gera zum Gegenstand. Bei Annas heißt der MUK-Mann Otto Castorp, der Autor der Mordfälle im Bezirk Gera I-III heißt Hans Thiers und war zehn Jahre MUK-Leiter – er ist sozusagen das „Vorbild“ für den „Romanhelden“. Doch beide Personen unterscheiden sich eklatant. Der literarische DDR-Kriminalist ist Alkoholiker und Fremdgeher und wird von seinem Bruder (einem Stasimann) an den Ermittlungen behindert

Hans Thiers – der andere, der echte MUK-Mann, der mit seinem Kollektiv (nicht Team!) eine Aufklärungsquote von 98 % erreicht hat, hat über die Mordfälle im Bezirk Gera drei Bücher geschrieben, sachlich, informativ, mit viellen Quellen unterlegt.

Nach Aussagen des Verlags sei der Roman von Max Annas „der erste große Kriminalroman, der in der DDR spielt.“ Der Inhalt ist konstruiert, soll sich aber an einem wahren Fall orientieren. Fakt ist: Dieser Fall stammt aber nicht aus dem Bezirk Gera (Mitteilung von Hans Thiers).

Zum Inhalt, so wie ihn uns der Verlag vorstellt: „An einer Bahnstrecke nahe Jena wird 1983 eine entstellte Leiche gefunden. Wie ist der junge Mosambikaner zu Tode gekommen? Oberleutnant Otto Castorp von der Morduntersuchungskommission Gera sucht Zeugen und stößt auf Schweigen. Doch Indizien weisen auf ein rassistisches Verbrechen. Als sich dies nicht länger übersehen lässt, werden die Ermittlungen auf Weisung von oben eingestellt. Denn so ein Mord ist in der DDR nicht vorstellbar. Also ermittelt Otto Castorp auf eigene Faust weiter. Und wird dabei beobachtet. Ein eminent politisches Buch nach einem historischen Fall.“

Prof. Frank-Rainer Schurich, ein Kriminologe, schreibt in seinem Nachwort zu dem Buch von Hans Thiers folgendes und bezieht sich auf die tatsächliche Arbeit der MUK des Bezirks Gera, die sich auf Kriminalakten und den Erinnerungen der Kriminalisten stützt:: „Die vorgestellten Berichte, Dokumente und Abbildungen aus der Arbeit der Morduntersuchungskommission Gera zeigen, daß sehr gut ausgebildete Kriminalisten mit hohem Engagement am Werke waren, nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Auch der berühmte Kommissar Zufall kam ihnen zu Hilfe – dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und es wird auch sinnfällig, daß gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern vorhanden waren, bei der oft viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungssucht mitwirkten.
Die Fälle sind sachlich, aber dennoch spannend erzählt. Bemerkenswert, daß auch die Schutzpolizisten eine hervorragende Arbeit machten und die Kriminalpolizei unterstützten. Im Fall der Camburger Kindesmörderin Hannelore Philipowski aus dem Jahr 1964 hatte z. B. VP-Hauptwachtmeister Hartje einen Ermittlungsbericht geschrieben, den man heute durchaus in Kriminalistik-Lehrbüchern als Muster abdrucken könnte.
In einigen hier abgedruckten Fällen wird deutlich, daß es in der DDR in erster Linie nicht um die Bestrafung der Täter ging, sondern, falls kein Todesurteil erfolgte, nach Strafverbüßung um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. (…)
Auch der Säuglingsmörder von Neustadt (Orla) aus dem Jahr 1965 wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 1980 aber im Rahmen einer Amnestie aus dem Strafvollzug entlassen. Nach der „Wende“ strebte er ein Rehabilitierungsverfahren an, dessen Antrag 1998 vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Gera konsequent zurückgewiesen wurde. Die DDR-Justiz hatte Recht gesprochen, so daß der perfide Plan des Mörders, als politisch Verurteilter anerkannt zu werden, kläglich scheiterte.
Dr. Erardo C. Rautenberg (1953-2018), damals Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, schrieb 2011, passend zu diesem Fall: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 als „allgemeinkundig“ bezeichnet, dass Richter der DDR, zumal in den letzten Jahren, bei der Aburteilung von Taten der gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere von Kapitaldelikten, eine Tätigkeit entfaltet haben, die mit dem Wirken von Richtern in der Bundesrepublik Deutschland insofern vergleichbar war, als unter den gegebenen Bedingungen die Verwirklichung von Gerechtigkeit angestrebt wurde. Auch hätten „die Staatsanwälte der DDR bei der Ahndung gewöhnlicher Kriminalität mitgewirkt und damit zum Schutz der Menschen vor solcher Kriminalität beigetragen“. Und Rautenberg ist der Meinung, daß Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter in der DDR nicht nur politisch agiert, sondern auch anerkennenswerte Strafverfolgung betrieben haben. Was auch durch Hans Thiers wieder einmal bewiesen wurde.
Zur Gesetzlichkeit und Verwirklichung von Gerechtigkeit kann man z. B. etwas im Fall Rosmarie Morawe aus Ronneburg lesen, die seit dem 15. Mai 1968 vermißt wurde und heute noch vermißt wird. Dem dringend Tatverdächtigen konnte ein Mord nicht nachgewiesen werden, so daß das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Und bei einer außergewöhnlichen Kindestötung in Jena-Lobeda (1977) hatte die Täterin zwar ein umfassendes Geständnis abgelegt, wurde aber letztlich nur wegen fahrlässiger Tötung mit einem Jahr Freiheitsentzug auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das Oberste Gericht der DDR hatte in einem Berufungsverfahren festgestellt, daß sie kurz nach der Geburt kurzzeitig bewusstlos gewesen sein soll und sich deshalb nicht umfassend um die Lebenserhaltung des Neugeborenen kümmern konnte.
Hans Thiers verschweigt aber nicht, daß es durchaus Fälle gegeben hat, in denen das Prinzip der Gesetzlichkeit verletzt wurde. So hatte ein Kinderarzt gegen die „Arbeitsanordnung über die Meldepflicht der Ärzte bei Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Leben und Gesundheit“ vom 30. Juli 1967 eklatant verstoßen, weil er die massiven Mißhandlungen eines Säuglings nicht anzeigte. Gegen den Kinderfacharzt wurde ein Disziplinarverfahren durchgeführt, das mit einem strengen Verweis endete.
Das Buch beweist zudem, daß die Zusammenarbeit mit den Justizorganen anderer sozialistischen Länder funktionierte. Eine ungarische Staatsbürgerin, die ihre zweijährige Tochter in Elsterberg tötete (1977), wurde in der Ungarischen Volksrepublik zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Mehrere Kriminalfälle zeigen, dass vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren bei geringsten Hinweisen in der DDR sofort wieder aktiviert worden sind, um die Schuldigen zu ermitteln. Mit der Bildung der „SOKO Altfälle“ konnten vor allem durch DNA-Spuren in Thüringen noch Mordfälle geklärt werden, nachdem es die DDR nicht mehr gab.
Im Buch entdeckt man verdienstvolle Wissenschaftler und Gutachter: Prof. Dr. med. habil. Gerhard Hansen und Prof. Dr. med. habil. Christiane Kerde vom Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität in Jena, den Psychiater Dr. med. Manfred Ochernal, damals Chefarzt im Haftkrankenhaus Waldheim und Leiter der psychiatrischen Beobachtungsstelle, später Professor an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die vorgestellten Berichte, Dokumente und Abbildungen aus der Arbeit der Morduntersuchungskommission Gera zeigen, daß sehr gut ausgebildete Kriminalisten mit hohem Engagement am Werke waren, nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Auch der berühmte Kommissar Zufall kam ihnen zu Hilfe – dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und es wird auch sinnfällig, daß gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern vorhanden waren, bei der oft viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungssucht mitwirkten.
Die Fälle sind sachlich, aber dennoch spannend erzählt. Bemerkenswert, daß auch die Schutzpolizisten eine hervorragende Arbeit machten und die Kriminalpolizei unterstützten. Im Fall der Camburger Kindesmörderin Hannelore Philipowski aus dem Jahr 1964 hatte z. B. VP-Hauptwachtmeister Hartje einen Ermittlungsbericht geschrieben, den man heute durchaus in Kriminalistik-Lehrbüchern als Muster abdrucken könnte.
In einigen hier abgedruckten Fällen wird deutlich, daß es in der DDR in erster Linie nicht um die Bestrafung der Täter ging, sondern, falls kein Todesurteil erfolgte, nach Strafverbüßung um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die schon genannte Hannelore Philipowski, zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, verbüßte für die Tötung ihrer beiden Mädchen zwölf Jahre in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck in Stollberg (Erzgebirge) und wurde dann auf Bewährung entlassen.
Auch der Säuglingsmörder von Neustadt (Orla) aus dem Jahr 1965 wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 1980 aber im Rahmen einer Amnestie aus dem Strafvollzug entlassen. Nach der „Wende“ strebte er ein Rehabilitierungsverfahren an, dessen Antrag 1998 vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Gera konsequent zurückgewiesen wurde. Die DDR-Justiz hatte Recht gesprochen, so daß der perfide Plan des Mörders, als politisch Verurteilter anerkannt zu werden, kläglich scheiterte.
Mehrere Kriminalfälle zeigen, dass vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren bei geringsten Hinweisen in der DDR sofort wieder aktiviert worden sind, um die Schuldigen zu ermitteln. Mit der Bildung der „SOKO Altfälle“ konnten vor allem durch DNA-Spuren in Thüringen noch Mordfälle geklärt werden, nachdem es die DDR nicht mehr gab.
Im Buch entdeckt man verdienstvolle Wissenschaftler und Gutachter: Prof. Dr. med. habil. Gerhard Hansen und Prof. Dr. med. habil. Christiane Kerde vom Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität in Jena, den Psychiater Dr. med. Manfred Ochernal, damals Chefarzt im Haftkrankenhaus Waldheim und Leiter der psychiatrischen Beobachtungsstelle, später Professor an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zu fragen wäre in diesem Nachwort, in welcher Weise die Kriminalität in der DDR und der alten BRD verglichen werden kann. Von besonderem Interesse sind hier die Zahlen hinsichtlich der vorsätzlichen Tötungsdelikte. 1988 wurden in der DDR 113 Verbrechen gezählt (eine Straftat auf 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 2.518 (vier auf 100.000 Einwohner).
Und wie war es generell mit der Kriminalität? Rainer Eppelmann und seine Mitstreiter verbreiten in ihrem „Lexikon des DDR-Sozialismus“, daß der „Ausweis einer wesentlich niedrigeren Kriminalität als in der Bundesrepublik … durch entsprechende Anwendung der Einstellung der Verfahren wegen Geringfügigkeit oder Übergabe an eine Konfliktkommission … nicht schlüssig“ ist. Diese Aussage kann so interpretiert werden, daß es in der DDR wie in der alten BRD eine hohe Kriminalitätsrate gab, die aber fein säuberlich verschwiegen wurde und deren Zahlen das Politbüro nächtelang heruntermanipulierte, damit es anderntags nicht etwa erschrak und Herzschrittmacher anfordern mußte, wenn man sich die Statistiken aus dem „Neuen Deutschland“ kollektiv vorlas.
Aber die Wirklichkeit sah etwas anders aus. Legt man die durchschnittliche Kriminalitätsbelastung Mitte der 1980er Jahre zugrunde, war die polizeilich registrierte Kriminalität in der BRD rund zehnmal höher als in der DDR. Für das Jahr 1988 bedeutete dies konkret, daß in der DDR 119.124 Vergehen und Verbrechen erfasst wurden (715 pro 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 4.356.726 (7.094 pro 100.000 Einwohner).
Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack schrieb zu diesem Thema, daß die Statistik allenfalls einen Überblick darüber gebe, wo die Polizei ihre Ressourcen einsetzt, also mehr eine bloße Umschreibung der selektiven Mechanismen der Strafverfolgung sei. Und so, wie man schlechterdings Äpfel mit Birnen vergleichen kann, sind auch die Kriminalstatistiken zweier Staaten nur mit Einschränkungen vergleichbar, weil es unterschiedliche Strafgesetze und Erfassungsgrundlagen sowie auf beiden Seiten verschiedene Möglichkeiten gab, die Zahlenkolonnen zu manipulieren.
Die „Berliner Projektgruppe Kriminologie“ hatte 1991 bereits gemutmaßt, daß es 1988 in Wirklichkeit 393.900 angezeigte Straftaten gegeben hat, während die offizielle Kriminalstatistik nur 119.000 auswies. Das läßt sich unter anderem damit erklären, daß in der BRD Fälle, in der DDR Anzeigen/Verfahren gezählt wurden, wobei neue Anzeigen laufenden Verfahren zugeordnet werden konnten, wenn innere Tatzusammenhänge nachweisbar waren. Hinzu kam, daß Fahrraddiebstähle (1988: ca. 94.800 – die quasi entkriminalisiert „Fahrradverluste“ hießen), geringfügige Eigentumsverfehlungen bis 100 Mark (1988: ca. 66.700) und Kinderdelikte (1988: ca. 1.700) keine Chance hatten, in den Tabellen des statistischen Jahrbuchs aufzutauchen.
Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Auf der anderen Seite zählte man in der DDR Straftaten, die es im Westen gar nicht gab, ja gar nicht geben durfte (zum Beispiel § 213 StGB: „Ungesetzlicher Grenzübertritt“, § 249 StGB: „Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch asoziales Verhalten“) oder die dort nicht mehr mitgerechnet wurden, wie die Verkehrsstraftaten, die man in der BRD schon 1963 aus der Statistik nahm, um den wenig erfreulichen Kriminalitätsanstieg ein wenig zu kaschieren.
Der Abteilungsdirektor im Bundeskriminalamt Edwin Kube faßte 1993 in einem Aufsatz die Zahlenspielerei volkstümlich zusammen: „Damit ergibt sich im Verhältnis zur ehemaligen DDR für die ‚alte‘ Bundesrepublik eine etwa drei- bis vierfach (statt 10fach) so hohe Häufigkeitszahl, in Zahlen: etwa 2.000 zu 7.500.“
Und auch dies noch: Fünf Jahre nach der deutschen Einheit fragte sich Prof. Dr. iur. Dipl.-Psych. Robert Northoff, damals tätig an der Fachhochschule Neubrandenburg, Bereich Sozialwesen, unter der Überschrift „Ohne Vorurteil und Verlegenheit“ in der Fachzeitschrift „Kriminalistik“ unter anderem, ob denn die DDR ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk gewesen sei. Seine anerkennungswerten Untersuchungen belegen, „dass die DDR bezogen auf die Kriminalität privater Personen der sicherere Staat gewesen ist“ und daß „der ganzheitlich, gesellschaftsorientierte Ansatz der DDR (zur Kriminalitätsvorbeugung – FRS) im Kern durchaus fortschrittlich“ war. So kam Robert Northoff gar nicht an der pragmatischen Frage vorbei, ob denn nicht bestimmte kriminalitätsrelevante gesellschaftliche Rahmenbedingungen der DDR auch in einem vereinigten Deutschland ihren Platz finden könnten … Dazu kam es aber, wie wir heute wissen, leider nicht.

Mord und Totschlag in 23 Fällen – das ist schon eine Lektüre, die aufwühlt und die Leser in eine Wirklichkeit entführt, die es eben auch gab. Das Buch von Hans Thiers widerspiegelt ausschnittsweise, quasi als Soziogramm, die realen Lebensbedingungen von Menschen, die es im Alltag schwer hatten und aus verschiedenen Gründen mit ihrem Leben nicht zurechtkamen. Bier und Hochprozentiges, beides preiswert, spielten in vielen Fällen der Gewaltkriminalität eine Rolle, was darauf hinweist, daß Alkoholismus auch in der DDR ein soziales Problem war. Es wird zudem von einem Mörder berichtet, der mit der Leiche der Frau noch Geschlechtsverkehr vornahm; ein anderer Thüringer führte in die Scheide des toten Opfers eine Kerze und einen Kochlöffel ein.
Bei einem erweiterten Suizid in Kleinfalke (1974) wollte der Täter, der Freundin und ihre Tochter getötet hatte, alle Spuren verwischen und das Haus anzünden, aber er verwechselte die Kanister. Statt Benzin schüttete er Diesel auf den Boden und zündete ihn an, bevor er sich mit der Schrotflinte in den Mund schoß. So konnte nur eine kleine Brandstelle im Wohnzimmer vorgefunden werden.
Hans Thiers kommentiert hierzu, dass Menschen in ihrer Verzweiflung oft keinen vernünftigen Ausweg mehr sehen. Wie auch im Fall eines erweiterten Suizids in Gera 1986, bei dem eine verzweifelte Mutter ihre 13 Jahre alte Tochter tötete – nach einem teuflischen Plan. Aber diese Geschichte muß man einfach selbst lesen.

Die hier vorgestellten Morde aus dem Bezirk Gera werfen ein Schlaglicht auf ein gesellschaftliches Phänomen, das zu Zeiten der DDR vergessen und verdrängt werden sollte. Heute erscheinen die 23 Fälle wie Mosaiksteine, die sich unkaschiert einfügen in ein realistisches Bild von der tatsächlichen inneren Verfaßtheit der zweiten deutschen Republik. Denn obwohl man es nicht wahrhaben wollte, es gab sie intra muros alle: Mörder, Totschläger, Selbstmörder, die andere Personen mit in den Tod nahmen, Leichenschänder und andere Personen mit abweichendem Sexualverhalten. Es gab sie alle in der kleinen DDR, diesem ganz normalen Land.“

NEUERSCHEINUNG – Hans Thiers: Mordfälle im Bezirk Gera III – Berichte / Bilder / Dokumente (1960-1990)

Kriminalrat a. D. Hans Thiers legt hiermit den dritten Band seiner Reihe „Mordfälle im Bezirk Gera“ vor, der wiederum zahlreiche Berichte, Bilder und Dokumente umfaßt. Chronologisch von 1960 bis 1990 gegliedert, führt uns der Kriminalist an Tatorte voller Grauen. Er konfrontiert uns mit Tätern, deren teils unmenschliche Grausamkeit und Gefühlskälte entsetzen. Tätergeständnisse, psychiatrische Gutachten und Sektionsprotokolle führen tief in das Seelenleben von Kindesmörderinnen, Familienauslöschern und Schizophrenen.
Das publizistische Werk von Hans Thiers stellt eine kriminalhistorische Meisterleistung dar, das in seiner Gesamtheit seinesgleichen sucht. Seine Bücher erlebten zahlreiche Auflagen, die „Serienmörder der DDR“ erreichten 2018 sogar Platz 25 der Bestsellerliste des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in der Rubrik Sachbuch.

Hardcover, Fadenheftung, 288 Seiten, zahlreiche schwarz-weiß Abbildungen, Preis: 18,95 Euro.