Fünf Jahre Thüringer Mord-Pitaval von Frank Esche

Thüringer Mord-Pitaval III. (1915 – 1960) – Erschreckliche Mord- und Übeltaten aus alten Thüringer Kriminalakten von Frank Esche, erschienen 2021 im Arnstädter Verlag Kirchschlager

Nachdem 2016 der 1. Band und 2017 der 2. Band des „Thüringer Mord-Pitaval“ erschienen sind, gab der für die Herausgabe von Sachbüchern zur Kriminalistik sowie Kriminal- und Rechtsgeschichte bekannte Verlag Kirchschlager 2021 einen weiteren Band der Reihe heraus.

Bei den für den dritten Band „Thüringer Mord-Pitaval“ akribisch ausgewerteten dutzenden Akten des Landesarchivs Thüringen und einiger Stadtarchive, befaßte sich der Autor mit 20 besonders spektakulären Mordfällen vornehmlich aus der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, die von Zeitgenossen nicht selten als sensationelle Ereignisse wahrgenommen, in den Gerichtssälen mit Spannung verfolgt wurden. Die Hauptverhandlungen zu den Schwerstverbrechen gerieten oft über die Grenzen Thüringens hinaus zu bedeutenden Medienereignissen, die die Gemüter der Prozeßbeobachter erregten.

Beim Lesen der Dokumente über an Grausamkeit kaum zu überbietenden Mordtaten, ging es Esche wie vielen Menschen, die damals in Scharen die öffentlichen Gerichtsverhandlungen besuchten und denen bei Schilderungen der Verbrechen, manchmal sogar direkt aus dem Mund des Mörders, ein Schauer über den Rücken lief. Meistens jedoch mußte die Wahrheit mühselig durch Beweise ermittelt werden. Das Geständnis war dabei aber immer die Königin der Beweismittel, wie in einem ZDF-Beitrag über die Kriminalgeschichte in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts so treffend gesagt wurde.

Waren es tatsächlich die „Goldenen Zwanziger“ oder gab es eine Kehrseite der Medaille? In dieser Zeit häuften sich Kapitalverbrechen.

Im dritten Band des Thüringer Mord-Pitavals werden diese Verbrechen in einer äußerst widersprüchlichen Zeit deutscher Geschichte nicht nur beschrieben, sondern wird auch den gesellschaftlichen Ursachen, der Psyche sowie den Motiven der Täter nachgegangen und gleichwohl den bedauerlichen Opfern eine Stimme gegeben.

Viele Menschen hatten das Grauen des I. Weltkrieges erlebt, ihre Gesundheit verloren. Soldaten kamen versehrt von den Schlachtfeldern zurück, wo es für Empathie kaum Platz gab, ja Morden wurde zur Überlebensstrategie des Soldaten im Schützengraben. Die Umstände des täglichen Abschlachtens hinterließen auch bei Thüringern tiefe seelische Spuren. Sie hatten Angehörige verloren, waren traumatisiert und verinnerlichten ein gefährliches Verständnis von Gewalt. Vornehmlich durch Massenarbeitslosigkeit nahmen soziale Unterschiede exorbitant zu. Während viele vor allem in der Nachkriegszeit und in Zeiten der Weltwirtschaftskrise nur dank Suppenküchen für Arme nicht verhungerten, und täglich im ständigen Überlebenskampf standen, lebten Vermögende oft in „Saus und Braus“, ließen zum Beispiel die prüden Moralvorstellungen der „Wilhelminischen Kaiserzeit“ fallen und feierten ausschweifend. Nach Jahren der Kriegsschrecken und Entbehrungen wollten viele Menschen nun das Leben in vollen Zügen auskosten, auch jene die nun glaubten durch Verbrechen an diesem neuen glamourösen Leben teilhaben zu können. In dieser Zeit der tiefgreifenden gesellschaftlichen Umbrüche und Kontraste stieg nicht nur die Zahl der Raubmorde.

Im vorliegende dritten Band des „Thüringer Mord-Pitaval“ ist auch von Beziehungstaten, wie zum Beispiel einem perfiden Doppelmord in Rabis, dem Revierförstertotschlag auf dem Rathsfeld, einer Strangulation wegen vorgetäuschter Schwangerschaft und einem Mord zur Befriedigung der Geschlechtslust zu lesen. Auch erfährt der Leser von einem Justizirrtum, der sich zu einem Justizmord entwickelte, einem Richter der selbst zum Massenmörder wurde, einem hohen Kriminalbeamten, der eine Frau erhängte und von einer im Wahn mordenden Frau.

In der Zeit der Weimarer Republik wurden zahlreiche Mörder für ihre Verbrechen zum Tode verurteilt und danach zu lebenslänglicher Zuchthaushaft begnadigt, die den Tätern die Option offen hielt, irgendwann wieder das Licht der Freiheit zu sehen.

Deren weiteres Schicksal ist der Öffentlichkeit meist im Verborgenen geblieben. Auch gab es dazu oft keinen Hinweis in den Gerichtsakten der thüringischen Archive. Durch umfassende Recherchen in verschiedenen Institutionen Deutschlands und des Arolsen Archives, International Center on Nazi Persecution, konnten deren Todesumstände oder weiteres Schicksal, zum Beispiel im Fall des nahe der Städte Rudolstadt und Saalfeld mordenden Albert Kellner nach 100 Jahren Ungewissheit, ermitteln.

Zwei der spektakulären Mordfälle seien hier in Kurzfassung dargestellt:

Der grauenhafte Massenmord in Jena

Es war ein Massenmord, ein schreckliches Familiendrama. Sieben Pistolenschüsse sollten am 24. März 1932, zwischen 23 und 24 Uhr wie später festgestellt wurde, einen der größten Justizskandale der Weimarer Republik auslösen! Es gab wohl kaum eine deutsche Tageszeitung, die nicht über die grauenhafte Mordtat in Jena berichtete. Nur Stunden nach der Tat, in der Nacht zwei Uhr, wurde der Präsident des Oberlandesgerichts Jena, Dr. Bruno Becker, geweckt und vom Jenaer Polizeidirektor Ferdinand Finke persönlich über die Ereignisse informiert. Eile war geboten, denn die Morde, so war denen mit dem Fall betrauten Kriminal- und Justizbeamten klar, hatten das „Zeug“ für einen beispiellosen Justizskandal, da es sich bei dem Mörder um den Oberlandesgerichtsrat Dr. Kurt Meurer in Jena handelte. Nichts hatte vorher auf die Gewalttat hingewiesen. Bei den Opfern handelte es sich um die Eltern des Dr. Meurer, dessen Gattin, seine beiden Kinder sowie die Frau des Oberlandesgerichtrates Dr. Ernst Rittweger. Der Täter hatte sich durch Selbsttötung der Strafverfolgung entzogen.

Bild: Tageblatt vom 26. März 1932.

Am 7. April 1932 wurde noch ein aufschlußreicher Nachtrag in der Personalakte Dr. Meurer aktenkundig. Eine Woche vor der Tat ließ er demnach die Tatwaffe von dem Waffenhändler Heinicke reinigen und holte sie ein oder zwei Tage vor der Tat ab. Dies deutete auf keine Kurzschlußhandlung Kurt Meurers, eher auf einen geplanten Massenmord hin. In dem Bericht wird hervorgehoben, dass in der Presse darüber spekuliert wurde, Meurer sei ein guter Schütze gewesen. Jedoch aus aller nächster Nähe Menschen durch Kopfschuß zu erschießen, dazu gehöre nur Kaltblütigkeit und außerordentliche verbrecherische Energie.

Der Revierjägertotschlag auf dem Rathsfeld bei Frankenhausen

Der Angeschuldigte 53jährige Revierjäger Oskar Helke, am 4. Februar 1865 in Eckartsberga geboren, zur Zeit der Tat wohnhaft im Jagdschloss Rathsfeld bei Frankenhausen, wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt und stand am 6. Dezember 1918 vor dem Schwurgericht Weimar. Der Mann hatte sich 1890 mit der Rudolstädterin Luise Wölbling verlobt. Als er vom Schwarzburgischen Oberforstamt Rudolstadt nach Thaleben versetzt wurde, knüpfte er ein Verhältnis mit der ortsansässigen Landwirtstochter Charlotte Gothe an.

Luise, die Oskar Helke im April 1892 ehelichte, erfuhr von dem vermeintlichen Seitensprung ihres Partners und hielt ihm diese Verfehlung häufig und heftig vor, auch nachdem er 1898 zum Jagdschloß Rathsfeld versetzt worden war.

Bild: Schloß Rathsfeld am 1. September 1908 (Quelle Schloßmuseum Bad Frankenhausen).

Am frühen Sonnabendmorgen des 27. Juli wurde Luise vom herbeigerufenen Forstassessor Krause in ihrem Schlafzimmer neben einem Kleiderschrank und einer Wäschemangel liegend tot aufgefunden. Ihr Kopf lag in einer großen Blutlache, ihre Hand barg einen Revolver, aus dem zwei Patronen abgeschossen waren. Auf Grund des dringenden Anfangsverdachtes wurde Oskar Helke noch am Abend des 27. Juli, gegen 22.30 Uhr, ins Amtsgerichtsgefängnis Frankenhausen überführt. Die Frankenhäuser Zeitung meldete am 12. Dezember 1918 unter der Überschrift: Vor dem Weimarer Schwurgericht… Oskar Helke hatte angeblich eine Geliebte, weswegen ihn seine Frau anspie, er tötete sie, erhält 4 Jahre und 6 Monate Gefängnis. Vermutlich hatte die vergleichsweise milde Strafe für den Revierförster ursächlich mit dem Treueverhältnis des Beamten Helke zu seinem einstigen, wenige Tage zuvor im Zuge der Novemberrevolution abgedankten schwarzburg-rudolstädtischen Fürsten Günther Viktor zu tun. Die Revolution in dem kleinen thüringischen Staat, die ohnehin dort sehr moderat verlief, hatte noch keine Veränderungen im Personal und der parteiischen Rechtsprechung der Justiz bewirkt.

Thüringer Mord-Pitaval, Band 3, 280 Seiten, 116 Abbildungen, ISBN: 978-3-934277-9

Frank Esche

Rudolstadt

Frank Esches „Thüringer Mord-Pitaval“, Bd. III – Eine Rezension von Max Pechmann auf FILM und BUCH

Der Archivar und Autor Frank Esche legt nun den dritten Band seiner Reihe „Thüringer Mord-Pitaval“ im Verlag Kirchschlager vor. Band 3 umfasst die Jahre 1915 – 1960. Somit reichen die Fälle von der Weimarer Republik bis in die DDR. Das Buch beinhaltet 20 Kriminalfälle, in denen es um Mord und Raubmord geht. In einem Fall war ein Polizist Mittäter, bei einem anderen handelte es sich bei der Täterin um eine geisteskranke Frau. Bei einem weiteren Mord aus dem Jahr 1920, bei dem der Journalist Ernst Schott erschossen wurde, wurden die Ermittlungen einfach eingestellt.

Frank Esche gelingt es erneut, die Kriminalfälle so zu schildern, dass daraus gleichzeitig ein genaues Bild der jeweiligen sozialen Umstände entsteht. Dadurch bleiben seine spannenden Schilderung alles andere als oberflächlich. Denn Esche untersucht, was für ein Mensch der jeweilige Täter gewesen ist, was ihn zu der Tat getrieben hat. Daraus ergeben sich interessante Einblicke in damalige Lebensumstände und Biografien, die überaus lebendige Einblicke in den Alltag vermitteln.

Frank Esche suchte in verschiedenen Archiven nach den jeweiligen Einzelheiten der Taten und setzte sie wie ein Puzzle zusammen. Zusätzlich wertete er Gerichtsakten aus, aus denen er gelegentlich zitiert, wodurch beim Leser der Eindruck entsteht, als würde er selbst als Beobachter am Prozess teilnehmen. Zu manchen Fällen fand Frank Esche Polizeifotos und Porträtaufnahmen der Täter bzw. Opfer, die ebenfalls in dem Band enthalten sind. Erneut ist dadurch Frank Esche ein Buch gelungen, das auf einzigartige Weise alte Kriminalfälle ans Licht bringt. – Sehr zu empfehlen.

Frank Esche. Thüringer Mord-Pitaval Band 3. Verlag Kirchschlager 2021, 278 Seiten, 12,95 Euro

KIRCHSCHLAGERS KRIMINAL-KABINETT – Das gestochene Grauen – Festschrift und Monumentalwerk zum 25 jährigen Verlagsjubiläum

Geschätzte Leserschaft, liebe Freunde des Verlages Kirchschlager! Leider konnten wir im letzten Jahr unsere Festschrift anläßlich unseres 25jährigen Verlagsbestehens nicht realisieren. Wie alle 5 Jahre haben wir qualitative hochwertige Publikationen als Festschriften herausgegeben. Ein Monumentalwerk – KIRCHSCHLAGERS KRIMINAL-KABINETT – Das gestochene Grauen – mit den seltensten Druckgrafiken (Holzschnitte, Kupferstiche, Stahlstiche), Buchillustrationen und Fotos / Ansichtskarten zum Thema Kriminal- und Rechtsgeschichte ist in Vorbereitung. Das großformatige, gebundene und mit bestem Papier gedruckte Werk (262 Seiten, über 300 Abbildungen) wird einen Querschnitt der Sammlung des Verlages Kirchschlager zeigen. Natürlich wird diese Festschrift limitiert (1000 Exemplare). Der Preis ist sensationell günstig – 29,90 Euro zzgl. 2,90 Euro Versandspesen. Bestellungen bitte über unseren Direktshop hier auf der Internetseite.

Vorgestellt: Unser Sachbuchautor und Kriminalist Kriminalrat a. D. Lothar Schirmer

Kriminalrat a. D. Lothar Schirmer war 40 Jahre Kriminalist. 1990 baute er mit Kollegen in Magdeburg das Dezernat für Polizeiliche Prävention auf. Seit dieser Zeit war er bei den Medien ein gefragter Spezialist. Seine Kenntnisse über die Maschen von Betrügern und Dieben und die lockere Art, wie er aus seiner Praxis als Kriminalist Geschichten zum Staunen, Kopfschütteln und Schmunzeln erzählt, führten dazu, daß er zwei Mal Gast im MDR-Talk „Riverboat“ war. Er hatte über viele Jahre eigene Serien beim MDR-Radio und Radio Brocken. Im Fernsehen war er in Ratgeber- und Fahndungssendungen wie „KRIPO-live“, „Escher-Der MDR-Ratgeber“ aber auch SAT-1 und RTL ein gern gesehener Gast. Das MDR Fernsehen hat mit ihm seit seiner Pensionierung 2010 für „Sachsen-Anhalt heute“70 Beiträge gedreht. Jetzt ist der Ex-Kriminalbeamte mit Entertainerqualitäten, der 14-tägig in der „Volksstimme“ eine eigene Kolumne hat, unterwegs auf Lesereisen mit seinen Büchern „Die Tricks der Gauner und Ganoven“ und „Abgezockt von Gaunern und Ganoven“.

Mehr über den Kriminalisten, Senioren-Sicherheitsberater und Buchautor erfahren Sie auf seiner Internetseite www.gauner-und-ganoven.de. Für Lesungen und Buchbestellungen ist er per Mail zu erreichen unter lothar.schirmer@web.de.

„Morduntersuchungskommission“ von Max Annas vs. „Mordfälle im Bezirk Gera“ (Band I-III) von Hans Thiers. Ein Vergleich zwischen Roman und Sachbuch

Die Bücher können nicht unterschiedlicher sein: Der Roman von Krimipreisträger Max Annas „Morduntersuchungskommission“ (erschienen im rohwolt Verlag, Hamburg) und die Sachbücher von Kriminalrat a. D. Hans Thiers „Mordfälle im Bezirk Gera I-III“ (erschienen im Verlag Kirchschlager, Arnstadt). Die Bücher haben – mehr oder weniger – die Arbeit der Morduntersuchungskommission (MUK) des Bezirks Gera zum Gegenstand. Bei Annas heißt der MUK-Mann Otto Castorp, der Autor der Mordfälle im Bezirk Gera I-III heißt Hans Thiers und war zehn Jahre MUK-Leiter – er ist sozusagen das „Vorbild“ für den „Romanhelden“. Doch beide Personen unterscheiden sich eklatant. Der literarische DDR-Kriminalist ist Alkoholiker und Fremdgeher und wird von seinem Bruder (einem Stasimann) an den Ermittlungen behindert

Hans Thiers – der andere, der echte MUK-Mann, der mit seinem Kollektiv (nicht Team!) eine Aufklärungsquote von 98 % erreicht hat, hat über die Mordfälle im Bezirk Gera drei Bücher geschrieben, sachlich, informativ, mit viellen Quellen unterlegt.

Nach Aussagen des Verlags sei der Roman von Max Annas „der erste große Kriminalroman, der in der DDR spielt.“ Der Inhalt ist konstruiert, soll sich aber an einem wahren Fall orientieren. Fakt ist: Dieser Fall stammt aber nicht aus dem Bezirk Gera (Mitteilung von Hans Thiers).

Zum Inhalt, so wie ihn uns der Verlag vorstellt: „An einer Bahnstrecke nahe Jena wird 1983 eine entstellte Leiche gefunden. Wie ist der junge Mosambikaner zu Tode gekommen? Oberleutnant Otto Castorp von der Morduntersuchungskommission Gera sucht Zeugen und stößt auf Schweigen. Doch Indizien weisen auf ein rassistisches Verbrechen. Als sich dies nicht länger übersehen lässt, werden die Ermittlungen auf Weisung von oben eingestellt. Denn so ein Mord ist in der DDR nicht vorstellbar. Also ermittelt Otto Castorp auf eigene Faust weiter. Und wird dabei beobachtet. Ein eminent politisches Buch nach einem historischen Fall.“

Prof. Frank-Rainer Schurich, ein Kriminologe, schreibt in seinem Nachwort zu dem Buch von Hans Thiers folgendes und bezieht sich auf die tatsächliche Arbeit der MUK des Bezirks Gera, die sich auf Kriminalakten und den Erinnerungen der Kriminalisten stützt:: „Die vorgestellten Berichte, Dokumente und Abbildungen aus der Arbeit der Morduntersuchungskommission Gera zeigen, daß sehr gut ausgebildete Kriminalisten mit hohem Engagement am Werke waren, nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Auch der berühmte Kommissar Zufall kam ihnen zu Hilfe – dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und es wird auch sinnfällig, daß gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern vorhanden waren, bei der oft viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungssucht mitwirkten.
Die Fälle sind sachlich, aber dennoch spannend erzählt. Bemerkenswert, daß auch die Schutzpolizisten eine hervorragende Arbeit machten und die Kriminalpolizei unterstützten. Im Fall der Camburger Kindesmörderin Hannelore Philipowski aus dem Jahr 1964 hatte z. B. VP-Hauptwachtmeister Hartje einen Ermittlungsbericht geschrieben, den man heute durchaus in Kriminalistik-Lehrbüchern als Muster abdrucken könnte.
In einigen hier abgedruckten Fällen wird deutlich, daß es in der DDR in erster Linie nicht um die Bestrafung der Täter ging, sondern, falls kein Todesurteil erfolgte, nach Strafverbüßung um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. (…)
Auch der Säuglingsmörder von Neustadt (Orla) aus dem Jahr 1965 wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 1980 aber im Rahmen einer Amnestie aus dem Strafvollzug entlassen. Nach der „Wende“ strebte er ein Rehabilitierungsverfahren an, dessen Antrag 1998 vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Gera konsequent zurückgewiesen wurde. Die DDR-Justiz hatte Recht gesprochen, so daß der perfide Plan des Mörders, als politisch Verurteilter anerkannt zu werden, kläglich scheiterte.
Dr. Erardo C. Rautenberg (1953-2018), damals Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, schrieb 2011, passend zu diesem Fall: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 als „allgemeinkundig“ bezeichnet, dass Richter der DDR, zumal in den letzten Jahren, bei der Aburteilung von Taten der gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere von Kapitaldelikten, eine Tätigkeit entfaltet haben, die mit dem Wirken von Richtern in der Bundesrepublik Deutschland insofern vergleichbar war, als unter den gegebenen Bedingungen die Verwirklichung von Gerechtigkeit angestrebt wurde. Auch hätten „die Staatsanwälte der DDR bei der Ahndung gewöhnlicher Kriminalität mitgewirkt und damit zum Schutz der Menschen vor solcher Kriminalität beigetragen“. Und Rautenberg ist der Meinung, daß Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter in der DDR nicht nur politisch agiert, sondern auch anerkennenswerte Strafverfolgung betrieben haben. Was auch durch Hans Thiers wieder einmal bewiesen wurde.
Zur Gesetzlichkeit und Verwirklichung von Gerechtigkeit kann man z. B. etwas im Fall Rosmarie Morawe aus Ronneburg lesen, die seit dem 15. Mai 1968 vermißt wurde und heute noch vermißt wird. Dem dringend Tatverdächtigen konnte ein Mord nicht nachgewiesen werden, so daß das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Und bei einer außergewöhnlichen Kindestötung in Jena-Lobeda (1977) hatte die Täterin zwar ein umfassendes Geständnis abgelegt, wurde aber letztlich nur wegen fahrlässiger Tötung mit einem Jahr Freiheitsentzug auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Das Oberste Gericht der DDR hatte in einem Berufungsverfahren festgestellt, daß sie kurz nach der Geburt kurzzeitig bewusstlos gewesen sein soll und sich deshalb nicht umfassend um die Lebenserhaltung des Neugeborenen kümmern konnte.
Hans Thiers verschweigt aber nicht, daß es durchaus Fälle gegeben hat, in denen das Prinzip der Gesetzlichkeit verletzt wurde. So hatte ein Kinderarzt gegen die „Arbeitsanordnung über die Meldepflicht der Ärzte bei Verdacht auf strafbare Handlungen gegen Leben und Gesundheit“ vom 30. Juli 1967 eklatant verstoßen, weil er die massiven Mißhandlungen eines Säuglings nicht anzeigte. Gegen den Kinderfacharzt wurde ein Disziplinarverfahren durchgeführt, das mit einem strengen Verweis endete.
Das Buch beweist zudem, daß die Zusammenarbeit mit den Justizorganen anderer sozialistischen Länder funktionierte. Eine ungarische Staatsbürgerin, die ihre zweijährige Tochter in Elsterberg tötete (1977), wurde in der Ungarischen Volksrepublik zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Mehrere Kriminalfälle zeigen, dass vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren bei geringsten Hinweisen in der DDR sofort wieder aktiviert worden sind, um die Schuldigen zu ermitteln. Mit der Bildung der „SOKO Altfälle“ konnten vor allem durch DNA-Spuren in Thüringen noch Mordfälle geklärt werden, nachdem es die DDR nicht mehr gab.
Im Buch entdeckt man verdienstvolle Wissenschaftler und Gutachter: Prof. Dr. med. habil. Gerhard Hansen und Prof. Dr. med. habil. Christiane Kerde vom Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität in Jena, den Psychiater Dr. med. Manfred Ochernal, damals Chefarzt im Haftkrankenhaus Waldheim und Leiter der psychiatrischen Beobachtungsstelle, später Professor an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die vorgestellten Berichte, Dokumente und Abbildungen aus der Arbeit der Morduntersuchungskommission Gera zeigen, daß sehr gut ausgebildete Kriminalisten mit hohem Engagement am Werke waren, nicht immer auf Anhieb erfolgreich. Auch der berühmte Kommissar Zufall kam ihnen zu Hilfe – dies unterscheidet die Kripo der DDR wohl kaum von der Kriminalpolizei der alten Bundesrepublik. Und es wird auch sinnfällig, daß gesellschaftlichen Bedingungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur Ermittlung von Rechtsverletzern vorhanden waren, bei der oft viele Menschen ohne Sensationsgier, finanzielle Interessen oder Geltungssucht mitwirkten.
Die Fälle sind sachlich, aber dennoch spannend erzählt. Bemerkenswert, daß auch die Schutzpolizisten eine hervorragende Arbeit machten und die Kriminalpolizei unterstützten. Im Fall der Camburger Kindesmörderin Hannelore Philipowski aus dem Jahr 1964 hatte z. B. VP-Hauptwachtmeister Hartje einen Ermittlungsbericht geschrieben, den man heute durchaus in Kriminalistik-Lehrbüchern als Muster abdrucken könnte.
In einigen hier abgedruckten Fällen wird deutlich, daß es in der DDR in erster Linie nicht um die Bestrafung der Täter ging, sondern, falls kein Todesurteil erfolgte, nach Strafverbüßung um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die schon genannte Hannelore Philipowski, zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, verbüßte für die Tötung ihrer beiden Mädchen zwölf Jahre in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck in Stollberg (Erzgebirge) und wurde dann auf Bewährung entlassen.
Auch der Säuglingsmörder von Neustadt (Orla) aus dem Jahr 1965 wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, 1980 aber im Rahmen einer Amnestie aus dem Strafvollzug entlassen. Nach der „Wende“ strebte er ein Rehabilitierungsverfahren an, dessen Antrag 1998 vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Gera konsequent zurückgewiesen wurde. Die DDR-Justiz hatte Recht gesprochen, so daß der perfide Plan des Mörders, als politisch Verurteilter anerkannt zu werden, kläglich scheiterte.
Mehrere Kriminalfälle zeigen, dass vorläufig eingestellte Ermittlungsverfahren bei geringsten Hinweisen in der DDR sofort wieder aktiviert worden sind, um die Schuldigen zu ermitteln. Mit der Bildung der „SOKO Altfälle“ konnten vor allem durch DNA-Spuren in Thüringen noch Mordfälle geklärt werden, nachdem es die DDR nicht mehr gab.
Im Buch entdeckt man verdienstvolle Wissenschaftler und Gutachter: Prof. Dr. med. habil. Gerhard Hansen und Prof. Dr. med. habil. Christiane Kerde vom Institut für Gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Universität in Jena, den Psychiater Dr. med. Manfred Ochernal, damals Chefarzt im Haftkrankenhaus Waldheim und Leiter der psychiatrischen Beobachtungsstelle, später Professor an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zu fragen wäre in diesem Nachwort, in welcher Weise die Kriminalität in der DDR und der alten BRD verglichen werden kann. Von besonderem Interesse sind hier die Zahlen hinsichtlich der vorsätzlichen Tötungsdelikte. 1988 wurden in der DDR 113 Verbrechen gezählt (eine Straftat auf 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 2.518 (vier auf 100.000 Einwohner).
Und wie war es generell mit der Kriminalität? Rainer Eppelmann und seine Mitstreiter verbreiten in ihrem „Lexikon des DDR-Sozialismus“, daß der „Ausweis einer wesentlich niedrigeren Kriminalität als in der Bundesrepublik … durch entsprechende Anwendung der Einstellung der Verfahren wegen Geringfügigkeit oder Übergabe an eine Konfliktkommission … nicht schlüssig“ ist. Diese Aussage kann so interpretiert werden, daß es in der DDR wie in der alten BRD eine hohe Kriminalitätsrate gab, die aber fein säuberlich verschwiegen wurde und deren Zahlen das Politbüro nächtelang heruntermanipulierte, damit es anderntags nicht etwa erschrak und Herzschrittmacher anfordern mußte, wenn man sich die Statistiken aus dem „Neuen Deutschland“ kollektiv vorlas.
Aber die Wirklichkeit sah etwas anders aus. Legt man die durchschnittliche Kriminalitätsbelastung Mitte der 1980er Jahre zugrunde, war die polizeilich registrierte Kriminalität in der BRD rund zehnmal höher als in der DDR. Für das Jahr 1988 bedeutete dies konkret, daß in der DDR 119.124 Vergehen und Verbrechen erfasst wurden (715 pro 100.000 Einwohner), in der BRD dagegen 4.356.726 (7.094 pro 100.000 Einwohner).
Der Hamburger Kriminologe Fritz Sack schrieb zu diesem Thema, daß die Statistik allenfalls einen Überblick darüber gebe, wo die Polizei ihre Ressourcen einsetzt, also mehr eine bloße Umschreibung der selektiven Mechanismen der Strafverfolgung sei. Und so, wie man schlechterdings Äpfel mit Birnen vergleichen kann, sind auch die Kriminalstatistiken zweier Staaten nur mit Einschränkungen vergleichbar, weil es unterschiedliche Strafgesetze und Erfassungsgrundlagen sowie auf beiden Seiten verschiedene Möglichkeiten gab, die Zahlenkolonnen zu manipulieren.
Die „Berliner Projektgruppe Kriminologie“ hatte 1991 bereits gemutmaßt, daß es 1988 in Wirklichkeit 393.900 angezeigte Straftaten gegeben hat, während die offizielle Kriminalstatistik nur 119.000 auswies. Das läßt sich unter anderem damit erklären, daß in der BRD Fälle, in der DDR Anzeigen/Verfahren gezählt wurden, wobei neue Anzeigen laufenden Verfahren zugeordnet werden konnten, wenn innere Tatzusammenhänge nachweisbar waren. Hinzu kam, daß Fahrraddiebstähle (1988: ca. 94.800 – die quasi entkriminalisiert „Fahrradverluste“ hießen), geringfügige Eigentumsverfehlungen bis 100 Mark (1988: ca. 66.700) und Kinderdelikte (1988: ca. 1.700) keine Chance hatten, in den Tabellen des statistischen Jahrbuchs aufzutauchen.
Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Auf der anderen Seite zählte man in der DDR Straftaten, die es im Westen gar nicht gab, ja gar nicht geben durfte (zum Beispiel § 213 StGB: „Ungesetzlicher Grenzübertritt“, § 249 StGB: „Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch asoziales Verhalten“) oder die dort nicht mehr mitgerechnet wurden, wie die Verkehrsstraftaten, die man in der BRD schon 1963 aus der Statistik nahm, um den wenig erfreulichen Kriminalitätsanstieg ein wenig zu kaschieren.
Der Abteilungsdirektor im Bundeskriminalamt Edwin Kube faßte 1993 in einem Aufsatz die Zahlenspielerei volkstümlich zusammen: „Damit ergibt sich im Verhältnis zur ehemaligen DDR für die ‚alte‘ Bundesrepublik eine etwa drei- bis vierfach (statt 10fach) so hohe Häufigkeitszahl, in Zahlen: etwa 2.000 zu 7.500.“
Und auch dies noch: Fünf Jahre nach der deutschen Einheit fragte sich Prof. Dr. iur. Dipl.-Psych. Robert Northoff, damals tätig an der Fachhochschule Neubrandenburg, Bereich Sozialwesen, unter der Überschrift „Ohne Vorurteil und Verlegenheit“ in der Fachzeitschrift „Kriminalistik“ unter anderem, ob denn die DDR ein kriminalpräventives Gesamtkunstwerk gewesen sei. Seine anerkennungswerten Untersuchungen belegen, „dass die DDR bezogen auf die Kriminalität privater Personen der sicherere Staat gewesen ist“ und daß „der ganzheitlich, gesellschaftsorientierte Ansatz der DDR (zur Kriminalitätsvorbeugung – FRS) im Kern durchaus fortschrittlich“ war. So kam Robert Northoff gar nicht an der pragmatischen Frage vorbei, ob denn nicht bestimmte kriminalitätsrelevante gesellschaftliche Rahmenbedingungen der DDR auch in einem vereinigten Deutschland ihren Platz finden könnten … Dazu kam es aber, wie wir heute wissen, leider nicht.

Mord und Totschlag in 23 Fällen – das ist schon eine Lektüre, die aufwühlt und die Leser in eine Wirklichkeit entführt, die es eben auch gab. Das Buch von Hans Thiers widerspiegelt ausschnittsweise, quasi als Soziogramm, die realen Lebensbedingungen von Menschen, die es im Alltag schwer hatten und aus verschiedenen Gründen mit ihrem Leben nicht zurechtkamen. Bier und Hochprozentiges, beides preiswert, spielten in vielen Fällen der Gewaltkriminalität eine Rolle, was darauf hinweist, daß Alkoholismus auch in der DDR ein soziales Problem war. Es wird zudem von einem Mörder berichtet, der mit der Leiche der Frau noch Geschlechtsverkehr vornahm; ein anderer Thüringer führte in die Scheide des toten Opfers eine Kerze und einen Kochlöffel ein.
Bei einem erweiterten Suizid in Kleinfalke (1974) wollte der Täter, der Freundin und ihre Tochter getötet hatte, alle Spuren verwischen und das Haus anzünden, aber er verwechselte die Kanister. Statt Benzin schüttete er Diesel auf den Boden und zündete ihn an, bevor er sich mit der Schrotflinte in den Mund schoß. So konnte nur eine kleine Brandstelle im Wohnzimmer vorgefunden werden.
Hans Thiers kommentiert hierzu, dass Menschen in ihrer Verzweiflung oft keinen vernünftigen Ausweg mehr sehen. Wie auch im Fall eines erweiterten Suizids in Gera 1986, bei dem eine verzweifelte Mutter ihre 13 Jahre alte Tochter tötete – nach einem teuflischen Plan. Aber diese Geschichte muß man einfach selbst lesen.

Die hier vorgestellten Morde aus dem Bezirk Gera werfen ein Schlaglicht auf ein gesellschaftliches Phänomen, das zu Zeiten der DDR vergessen und verdrängt werden sollte. Heute erscheinen die 23 Fälle wie Mosaiksteine, die sich unkaschiert einfügen in ein realistisches Bild von der tatsächlichen inneren Verfaßtheit der zweiten deutschen Republik. Denn obwohl man es nicht wahrhaben wollte, es gab sie intra muros alle: Mörder, Totschläger, Selbstmörder, die andere Personen mit in den Tod nahmen, Leichenschänder und andere Personen mit abweichendem Sexualverhalten. Es gab sie alle in der kleinen DDR, diesem ganz normalen Land.“

Sieglinde Schwarzer: Wer nicht hören will, muß fühlen – Neuerscheinung, ab sofort lieferbar

Das Leben schreibt die besten Geschichten. Manchmal sind sie schrecklich und grauenvoll, besonders wenn sie aus dem Gerichtssaal stammen. Andere sind verstörend und bizarr. Ruth Hirschel kennt viele solcher Geschichten. Menschen aus allen sozialen Schichten, Koryphäen oder Gestrauchelte, Arzt oder Zuhälter – Menschen können sich in „Sündenfälle“ verstricken. Aber für alle gilt: Wer nicht hören will, muß fühlen!

Taschenbuch, 230 Seiten, ISBN 978-3-934277-81-6, Preis: 12,95 Euro.

In Vorbereitung: „Wer nicht hören will, muß fühlen“ von Sieglinde Schwarzer

Neuerscheinung von Kriminalhauptkommissar a. D. Udo Brill: Das Skelett am Straßenrand

Mit dem Band „Das Skelett am Straßenrand – Mord- und Kriminalfälle aus Eisenach und dem Wartburgkreis“ von Udo Brill, legt der Verlag Kirchschlager eine weitere Publikation vor, die aus der Feder eines Thüringer Kriminalisten stammt.

Kriminalhauptkommissar a. D. Udo Brill konfrontiert in seinem Buch, der in seiner Eisenacher Dienstzeit als Kriminaltechniker seinen Dienst versah, die Leserschaft mit teils grauenvollen Straftaten, sei es Kindsmord, Mord, Totschlag oder Vergewaltigung. Aber auch Suizide, Unfälle und Brandfälle gehörten zum Dienstalltag der Eisenacher Kripo. Spannend, kurzweilig und detailliert beschreibt er Tatorte und deren minutiöse Dokumentation durch die Kriminaltechnik.

Taschenbuch, 188 Seiten, zahlreiche s/w Abbildungen, Preis: 10,95 Euro

Frank Gust – Der Rhein-Ruhr-Ripper – Bücher von Petra Klages

Bisher wurde viel über Frank Gust, den Rhein-Ruhr-Ripper, in den Medien berichtet. Nicht zuletzt in Aktenzeichen XY … gelöst vom 28. November 2018. Hier wurden die Taten von Frank Gust sehr tiefgründig und fachkompetent seitens der Kriminalpsychologin Lydia Benecke kommentiert. Ausführlich mit diesem Täter hat sich die Pädagogin und Kriminologin Petra Klages beschäftigt. In ihren beiden Büchern „Brieffreundschaft“ mit einem Serienmörder und „Der Rhein-Ruhr-Ripper Frank Gust – Interviews“ zeichnet sie ein umfassendes, aber auch erschreckendes Psychogramm eines Täters, der anfänglich ein Opfer war. Erschienen im Verlag Kirchschlager.

Lothar Bechler und Michael Kirchschlager: Das Thüringische Obscurum – Erschreckliche, scheuderliche und greuliche Geschichten sowie allerlei andere Merkwürdigkeiten aus alten Chroniken

Lothar Bechler u. Michael Kirchschlager: Das thüringische Obscurum – Erschreckliche, scheuderliche und greuliche Geschichten sowie allerlei andere Merkwürdigkeiten aus alten Chroniken
Hardcover, zahlreiche s / w Abbildungen, 217 Seiten, ISBN 978-3-934277-12-0, Preis: 19,90 Euro Weiterlesen