Ab sofort lieferbar! THÜRINGER MÖRDER AUF DEM SCHAFOTT – Vollstreckung mit Fallbeil 1860-1933 von Wolfgang Krüger

Erneut ist dem Celler Kriminalhistoriker Wolfgang Krüger ein Meisterwerk gelungen. Nach der „Kriminalchronik des Dritten Reiches“ (2 Bände, vergriffen) und den „Serienmördern des Dritten Reiches“ (vergriffen) legt Wolfgang Krüger einen neuen – natürlich wieder spannungsgeladenen – Pitaval vor. Aus dem Vorwort von Wolfgang Krüger: Die in diesem Buch geschilderten Mörder hatten zweierlei gemeinsam: Nicht nur nahmen sie ihren Opfern das Wertvollste, das sie besaßen, nämlich das Leben, sie büßten ihre teils sehr scheußlichen Verbrechen auch unter der Hand des Scharfrichters, der sie mit dem Fallbeil, also der mechanischen Enthauptungsmaschine, ins Jenseits beförderte.

Der Freistaat Thüringen in seinen heutigen Grenzen war im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert politisch ein Flickenteppich. Da Thüringen damals in etliche kleine souveräne Staaten zersplittert war, unterschied sich dementsprechend die Hinrichtungsmethode in den einzelnen Ländern. Im Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen, die weit in den Süden Thüringens hineinreichte, in den Herzogtümern Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, in den Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen wie auch im Fürstentum Reuß jüngerer und älterer Linie war in den 1850er und 1860er Jahren das von Hand geführte Beil, das Handbeil, vorgeschrieben, im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha und im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach dagegen das mechanisch bediente Beil, meist Guillotine, Fallbeil oder Fallschwert genannt. Zwei dieser Staaten, Reuß älterer Linie und Sachsen-Meiningen, entschieden sich später ebenfalls für das Fallbeil. Allen Staaten aber war gemeinsam, daß die Enthauptung die einzig gesetzlich zulässige Hinrichtungsmethode war.

Das Zeitalter des Fallbeils begann in Thüringen in den 1850er Jahren, einem Jahrzehnt, in dem sich das in der Französischen Revolution bekanntgewordene Enthauptungsgerät in den Staaten des Deutschen Bundes zunehmender Beliebtheit erfreute. Als erster thüringischer Staat führte das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach bei der Wiedereinführung der Todesstrafe im Juli 1856 die mechanische Enthauptung ein und folgte damit den Beispielen von Württemberg, Bayern und Baden. Der erste, dessen Verbrechen mit dem Fallbeil gesühnt wurde, war der Raubmörder Bernhard Stempner am 8. Dezember 1858 in Weimar. Doch etwas mehr als ein Jahr später fiel in Eisenach das Haupt eines weiteren Mörders unter dem Fallbeil. Sein Verbrechen eröffnet diesen Band.

In den 1850er Jahren wurden in allen thüringischen Staaten die als Folge der Revolution von 1848 abgeschaffte Todesstrafe wiedereingeführt und die Vollstreckung hinter Gefängnismauern verbannt. Eine Ausnahme bildete das kleine Fürstentum Reuß älterer Linie, das noch im Jahr 1864 die letzte öffentliche Enthauptung in Deutschland überhaupt durchführte. Es waren aber thüringische Staaten, die als erste im Deutschen Bund die intramurane Hinrichtung, also die nichtöffentliche Vollstreckung hinter Gefängnismauern, einführten: das Herzogtum Sachsen-Altenburg im Jahre 1845 und das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen im Jahre 1847. Sie galten somit fortschrittlicher als alle anderen Staaten, die immer noch am Gedanken der öffentlichen Abschreckung festhielten.

Eine Zusammenstellung aller im heutigen Thüringen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Dritten Reiches vollzogenen Hinrichtungen ergibt eine überwältigende Mehrheit von Fallbeilhinrichtungen, vor allem deshalb, weil seit 1933 bereits alle Vollstreckungen im damaligen Land Thüringen zentral im Landgerichtsgefängnis in Weimar erfolgten, das 1937 überdies zu einer der zentralen Richtstätten des Deutschen Reiches bestimmt wurde und seitdem, vor allem seit Kriegsbeginn, Schauplatz einer zunehmenden Zahl von Enthauptungen war. Zweihundert waren es bis März 1945. Beschränkt man sich jedoch auf die Jahre 1850 bis 1936, so ergeben Hinrichtungen mit dem Fallbeil immer noch eine Mehrheit von drei: einundvierzig gegenüber achtunddreißig mit dem Handbeil vollzogene Enthauptungen.

Sehr ausführlich werden der vierfache Mühlenmord von Vogelsberg und seine Aufklärung im Jahre 1877 beschrieben, der sich im heutigen Landkreis Sömmerda ereignete. Er ist insofern merkwürdig, als zwei der Opfer erst viele Wochen später gefunden wurden. Im selben heutigen Landkreis ereignete sich mehrere Monate später ein weiterer scheußlicher Mord, der des Landwirts Johann Friedrich Voigtritter an seinem jungen Mündel. Auch er wird ausführlich behandelt. Beide Täter wurden im ein und demselben Jahr abgeurteilt und hingerichtet. Aber auch zwei weitere in Raubabsicht verübte Massenmorde werden detailliert geschildert, die wiederum in einer thüringischen Mühle verübte dreifache Bluttat eines Erfurters in Dietharz im Thüringer Wald 1885 und der dreifache Mord an einem Landwirt in Oldisleben 1899.

Viele Mordgattungen sind vertreten: Raubmord, Rachemord, Sexualmord, Mord an der lästig gewordenen Geliebten, Gewinnmord, Giftmord. Es überwiegen aber die Verbrechen, die aus Habgier begangen wurden. In einem Fall ermordete ein Gutsarbeiter seinen Kollegen und beraubte ihn, weil er Geld für die Abbezahlung seiner ihm aufgezwungenen SA-Uniform brauchte. Auch zwei betagte Rentner wurden ihres Geldes wegen ermordet. Der eine war vierundsiebzig Jahre alt und wurde in Apolda erschlagen, der andere, bereits neundsiebzigjährig, im Fürstentum Reuß älterer Linie.

Nur von männlichen Tätern verübte Morde wurden aufgenommen, für die weiblichen sehe man den im Verlag Kirchschlager 2008 und in einer Neuauflage 2019 erschienenen Band „Thüringer Mörderinnen“.

Alle Mordfälle, sie stammen in der Mehrheit aus der Kaiserzeit, wie auch ihre gerichtliche Sühne wurden anhand zeitgenössischer Zeitungsberichte nacherzählt, und zwar in einer Weise, die heutige Leser besser verstehen als die oft sehr altertümlichen redaktionellen Formulierungen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Einige werden sich wundern, weshalb keine Mordfälle aus dem Herzen Thüringens, dem preußischen Regierungsbezirk Erfurt, wie auch aus dem damaligen Fürstentum Reuß jüngerer Linie und einigen anderen Gebieten aufgenommen wurden. Nun, hier wurde zum Teil bis 1936 mit dem Handbeil hingerichtet, was vor allem für den preußischen Regierungsbezirk Erfurt zutraf. Für diese Verbrechen ist ein gesonderter Band mit dem Titel Thüringer Mörder auf dem Schafott – Vollstreckung mit Handbeil vorgesehen.

Das Buch erscheint Ende April 2023.

Fünf Jahre Thüringer Mord-Pitaval von Frank Esche

Thüringer Mord-Pitaval III. (1915 – 1960) – Erschreckliche Mord- und Übeltaten aus alten Thüringer Kriminalakten von Frank Esche, erschienen 2021 im Arnstädter Verlag Kirchschlager

Nachdem 2016 der 1. Band und 2017 der 2. Band des „Thüringer Mord-Pitaval“ erschienen sind, gab der für die Herausgabe von Sachbüchern zur Kriminalistik sowie Kriminal- und Rechtsgeschichte bekannte Verlag Kirchschlager 2021 einen weiteren Band der Reihe heraus.

Bei den für den dritten Band „Thüringer Mord-Pitaval“ akribisch ausgewerteten dutzenden Akten des Landesarchivs Thüringen und einiger Stadtarchive, befaßte sich der Autor mit 20 besonders spektakulären Mordfällen vornehmlich aus der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, die von Zeitgenossen nicht selten als sensationelle Ereignisse wahrgenommen, in den Gerichtssälen mit Spannung verfolgt wurden. Die Hauptverhandlungen zu den Schwerstverbrechen gerieten oft über die Grenzen Thüringens hinaus zu bedeutenden Medienereignissen, die die Gemüter der Prozeßbeobachter erregten.

Beim Lesen der Dokumente über an Grausamkeit kaum zu überbietenden Mordtaten, ging es Esche wie vielen Menschen, die damals in Scharen die öffentlichen Gerichtsverhandlungen besuchten und denen bei Schilderungen der Verbrechen, manchmal sogar direkt aus dem Mund des Mörders, ein Schauer über den Rücken lief. Meistens jedoch mußte die Wahrheit mühselig durch Beweise ermittelt werden. Das Geständnis war dabei aber immer die Königin der Beweismittel, wie in einem ZDF-Beitrag über die Kriminalgeschichte in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts so treffend gesagt wurde.

Waren es tatsächlich die „Goldenen Zwanziger“ oder gab es eine Kehrseite der Medaille? In dieser Zeit häuften sich Kapitalverbrechen.

Im dritten Band des Thüringer Mord-Pitavals werden diese Verbrechen in einer äußerst widersprüchlichen Zeit deutscher Geschichte nicht nur beschrieben, sondern wird auch den gesellschaftlichen Ursachen, der Psyche sowie den Motiven der Täter nachgegangen und gleichwohl den bedauerlichen Opfern eine Stimme gegeben.

Viele Menschen hatten das Grauen des I. Weltkrieges erlebt, ihre Gesundheit verloren. Soldaten kamen versehrt von den Schlachtfeldern zurück, wo es für Empathie kaum Platz gab, ja Morden wurde zur Überlebensstrategie des Soldaten im Schützengraben. Die Umstände des täglichen Abschlachtens hinterließen auch bei Thüringern tiefe seelische Spuren. Sie hatten Angehörige verloren, waren traumatisiert und verinnerlichten ein gefährliches Verständnis von Gewalt. Vornehmlich durch Massenarbeitslosigkeit nahmen soziale Unterschiede exorbitant zu. Während viele vor allem in der Nachkriegszeit und in Zeiten der Weltwirtschaftskrise nur dank Suppenküchen für Arme nicht verhungerten, und täglich im ständigen Überlebenskampf standen, lebten Vermögende oft in „Saus und Braus“, ließen zum Beispiel die prüden Moralvorstellungen der „Wilhelminischen Kaiserzeit“ fallen und feierten ausschweifend. Nach Jahren der Kriegsschrecken und Entbehrungen wollten viele Menschen nun das Leben in vollen Zügen auskosten, auch jene die nun glaubten durch Verbrechen an diesem neuen glamourösen Leben teilhaben zu können. In dieser Zeit der tiefgreifenden gesellschaftlichen Umbrüche und Kontraste stieg nicht nur die Zahl der Raubmorde.

Im vorliegende dritten Band des „Thüringer Mord-Pitaval“ ist auch von Beziehungstaten, wie zum Beispiel einem perfiden Doppelmord in Rabis, dem Revierförstertotschlag auf dem Rathsfeld, einer Strangulation wegen vorgetäuschter Schwangerschaft und einem Mord zur Befriedigung der Geschlechtslust zu lesen. Auch erfährt der Leser von einem Justizirrtum, der sich zu einem Justizmord entwickelte, einem Richter der selbst zum Massenmörder wurde, einem hohen Kriminalbeamten, der eine Frau erhängte und von einer im Wahn mordenden Frau.

In der Zeit der Weimarer Republik wurden zahlreiche Mörder für ihre Verbrechen zum Tode verurteilt und danach zu lebenslänglicher Zuchthaushaft begnadigt, die den Tätern die Option offen hielt, irgendwann wieder das Licht der Freiheit zu sehen.

Deren weiteres Schicksal ist der Öffentlichkeit meist im Verborgenen geblieben. Auch gab es dazu oft keinen Hinweis in den Gerichtsakten der thüringischen Archive. Durch umfassende Recherchen in verschiedenen Institutionen Deutschlands und des Arolsen Archives, International Center on Nazi Persecution, konnten deren Todesumstände oder weiteres Schicksal, zum Beispiel im Fall des nahe der Städte Rudolstadt und Saalfeld mordenden Albert Kellner nach 100 Jahren Ungewissheit, ermitteln.

Zwei der spektakulären Mordfälle seien hier in Kurzfassung dargestellt:

Der grauenhafte Massenmord in Jena

Es war ein Massenmord, ein schreckliches Familiendrama. Sieben Pistolenschüsse sollten am 24. März 1932, zwischen 23 und 24 Uhr wie später festgestellt wurde, einen der größten Justizskandale der Weimarer Republik auslösen! Es gab wohl kaum eine deutsche Tageszeitung, die nicht über die grauenhafte Mordtat in Jena berichtete. Nur Stunden nach der Tat, in der Nacht zwei Uhr, wurde der Präsident des Oberlandesgerichts Jena, Dr. Bruno Becker, geweckt und vom Jenaer Polizeidirektor Ferdinand Finke persönlich über die Ereignisse informiert. Eile war geboten, denn die Morde, so war denen mit dem Fall betrauten Kriminal- und Justizbeamten klar, hatten das „Zeug“ für einen beispiellosen Justizskandal, da es sich bei dem Mörder um den Oberlandesgerichtsrat Dr. Kurt Meurer in Jena handelte. Nichts hatte vorher auf die Gewalttat hingewiesen. Bei den Opfern handelte es sich um die Eltern des Dr. Meurer, dessen Gattin, seine beiden Kinder sowie die Frau des Oberlandesgerichtrates Dr. Ernst Rittweger. Der Täter hatte sich durch Selbsttötung der Strafverfolgung entzogen.

Bild: Tageblatt vom 26. März 1932.

Am 7. April 1932 wurde noch ein aufschlußreicher Nachtrag in der Personalakte Dr. Meurer aktenkundig. Eine Woche vor der Tat ließ er demnach die Tatwaffe von dem Waffenhändler Heinicke reinigen und holte sie ein oder zwei Tage vor der Tat ab. Dies deutete auf keine Kurzschlußhandlung Kurt Meurers, eher auf einen geplanten Massenmord hin. In dem Bericht wird hervorgehoben, dass in der Presse darüber spekuliert wurde, Meurer sei ein guter Schütze gewesen. Jedoch aus aller nächster Nähe Menschen durch Kopfschuß zu erschießen, dazu gehöre nur Kaltblütigkeit und außerordentliche verbrecherische Energie.

Der Revierjägertotschlag auf dem Rathsfeld bei Frankenhausen

Der Angeschuldigte 53jährige Revierjäger Oskar Helke, am 4. Februar 1865 in Eckartsberga geboren, zur Zeit der Tat wohnhaft im Jagdschloss Rathsfeld bei Frankenhausen, wurde wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt und stand am 6. Dezember 1918 vor dem Schwurgericht Weimar. Der Mann hatte sich 1890 mit der Rudolstädterin Luise Wölbling verlobt. Als er vom Schwarzburgischen Oberforstamt Rudolstadt nach Thaleben versetzt wurde, knüpfte er ein Verhältnis mit der ortsansässigen Landwirtstochter Charlotte Gothe an.

Luise, die Oskar Helke im April 1892 ehelichte, erfuhr von dem vermeintlichen Seitensprung ihres Partners und hielt ihm diese Verfehlung häufig und heftig vor, auch nachdem er 1898 zum Jagdschloß Rathsfeld versetzt worden war.

Bild: Schloß Rathsfeld am 1. September 1908 (Quelle Schloßmuseum Bad Frankenhausen).

Am frühen Sonnabendmorgen des 27. Juli wurde Luise vom herbeigerufenen Forstassessor Krause in ihrem Schlafzimmer neben einem Kleiderschrank und einer Wäschemangel liegend tot aufgefunden. Ihr Kopf lag in einer großen Blutlache, ihre Hand barg einen Revolver, aus dem zwei Patronen abgeschossen waren. Auf Grund des dringenden Anfangsverdachtes wurde Oskar Helke noch am Abend des 27. Juli, gegen 22.30 Uhr, ins Amtsgerichtsgefängnis Frankenhausen überführt. Die Frankenhäuser Zeitung meldete am 12. Dezember 1918 unter der Überschrift: Vor dem Weimarer Schwurgericht… Oskar Helke hatte angeblich eine Geliebte, weswegen ihn seine Frau anspie, er tötete sie, erhält 4 Jahre und 6 Monate Gefängnis. Vermutlich hatte die vergleichsweise milde Strafe für den Revierförster ursächlich mit dem Treueverhältnis des Beamten Helke zu seinem einstigen, wenige Tage zuvor im Zuge der Novemberrevolution abgedankten schwarzburg-rudolstädtischen Fürsten Günther Viktor zu tun. Die Revolution in dem kleinen thüringischen Staat, die ohnehin dort sehr moderat verlief, hatte noch keine Veränderungen im Personal und der parteiischen Rechtsprechung der Justiz bewirkt.

Thüringer Mord-Pitaval, Band 3, 280 Seiten, 116 Abbildungen, ISBN: 978-3-934277-9

Frank Esche

Rudolstadt

Der Pranger von Drosendorf in Niederösterreich

In den Städten Niederösterreichs stößt man vereinzelt auf interessante Rechtsdenkmale, gemeint sind in diesem Fall die „Pranger“. Bemerkenswert ist der von Drosendorf: Drosendorf ist eine mehr als sehenswerte Stadt, besonders durch ihre gewaltige mittelalterliche Stadtbefestigung (zwei Belagerungen 1278 u. 1328, letztere mit mindestens zwei Bliden) – ein Tip für Mittelalter- und Burgenfreunde! Die Pranger werden hier auch Rolandsäulen genannt, weil auf ihren Spitzen ein gewappneter Roland steht. Das Besondere am Pranger von Drosendorf ist ein Schandstein oder besser sogar eine Schandkugel (wie auch in Heidenreichstein), nur hier handelt es sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit um einen nachträglich gerundeten Blidenstein v. der Belagerung von Burg und Stadt 1328 durch den blinden Böhmenkönig Johann, der Drosendorf nach 6 Wochen kontinuierlicher Belagerung erobern konnte. Der Text zum Pranger verrät folgendes: Höchste Rolandsäule im deutschsprachigen Raum. Erbaut um 1500, oberer Teil vom Jahr 1616. Sittenlose Weiber und trunksüchtige Männer wurden hier angeprangert. Renoviert 1998/99.

Die Justitia von Duderstadt – eine bemerkenswerte Dame

Am Rathaus von Duderstadt ziert eine hölzerne Dame mit Brustpanzer und Richtschwert einen Pfeiler eines Treppenaufgangs. In der Beschreibung für Touristen heißt es, das es sich um Justitia handelt – eine bemerkenswerte Dame – denn sie will so gar nicht der Justitia gleichen. Warum? Justitia (als Jungfrau) wird immer mit Richtschwert, verbundenen Augen und mit ausgewogener Waage dargestellt. Die drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert sollen verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird. An der Duderstädter Justitia hängt aber die Waage eher wie etwas Nebensächliches, wie etwas Unwichtiges an ihrer Seite herab, so als ob die Waage keine große Rolle spielt. Ihr Blick ist zudem klar und offen. Kein Tuch, welches ihre Augen verbindet. Keine „blinde“ Justitia? Die Duderstädter Gerechtigkeit ist jedenfalls bemerkenswert.

Linguistik vs. gendergerechte Sprache

Seit 2020 hat die Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in erheblichem Maße zugenommen. Ausgangspunkt dieser Sprachpraxis ist die Bewertung des generischen Maskulinums als diskriminierende Sprachform, die wir als Sprachwissenschaftler und Philologen zurückweisen. Wir fordern eine kritische Neubewertung des Sprachgebrauchs im ÖRR auf sprachwissenschaftlicher Grundlage.

Die Sprachverwendung des ÖRR ist Vorbild und Maßstab für Millionen von Zuschauern, Zuhörern und Lesern. Daraus erwächst für die Sender die Verpflichtung, sich in Texten und Formulierungen an geltenden Sprachnormen zu orientieren und mit dem Kulturgut Sprache regelkonform, verantwortungsbewusst und ideologiefrei umzugehen. Mehr als drei Viertel der Medienkonsumenten bevorzugen Umfragen zufolge den etablierten Sprachgebrauch – der ÖRR sollte den Wunsch der Mehrheit respektieren.

Genus und Sexus

Das Konzept der gendergerechten Sprache basiert auf der wissenschaftlich umstrittenen Vermengung der Kategorien Genus und Sexus. Genus ist eine innersprachliche grammatische Kategorie, Sexus eine außersprachliche, die das biologische Geschlecht einer Person bezeichnet. Wörter wie “die Person”, “der Mensch”, “das Opfer” zeigen, dass zwischen Genus und Sexus im Deutschen keine durchgängige Korrelation besteht (auch wenn eine solche bei Personenbezeichnungen teilweise zu beobachten ist). Ein Maskulinum wie “Mensch” kann daher eine Frau bezeichnen, das Femininum “Person” einen Mann. Ebenso kann ein generisches Maskulinum wie “Kunden” Menschen jeglichen Geschlechts bezeichnen. Genus und Sexus müssen also nicht gekoppelt sein.

Sprachhistorische Untersuchungen belegen, dass das generische Maskulinum keineswegs (wie Vertreter der Genderlinguistik behaupten) erst in jüngerer Zeit Verwendung fand, als Frauen verstärkt in Männerberufe vordrangen. Bereits im Althochdeutschen finden sich Belege für eine inklusive, also geschlechtsneutrale Verwendung des Maskulinums (Trutkowski/Weiß 2022). Das Deutsche verfügt also bereits seit Jahrhunderten über ein Mittel, geschlechtsneutral zu formulieren. Ein Bedarf für das Erstellen von Neuformen besteht grundsätzlich nicht.

Die deutsche Grammatik ist weder “gerecht” noch “ungerecht” – Gerechtigkeit ist eine ethische Kategorie, die zur Beschreibung grammatischer Strukturen nicht tauglich ist. Dass das generische Maskulinum Frauen (und nichtbinäre Identitäten) „ausschließe“ oder nur “mitmeine”, ist eine Behauptung, die auf einer Fehlinterpretation grammatischer Strukturen basiert (Hackstein 2021).

Als Sprachwissenschaftler und Philologen kritisieren wir ferner, dass an Stelle von sprachsystematischen und sprachlogischen Betrachtungsweisen zunehmend psycholinguistische Studien herangezogen werden, um Veränderungen des Sprachgebrauchs zu legitimieren. Diese Studien liefern keinen belastbaren Beleg dafür, dass generische Maskulina mental vorrangig „Bilder von Männern“ erzeugen. Vielmehr zeigt sich, dass die Kontextbindung, die zur Unterscheidung eines generischen von einem spezifischen Maskulinum entscheidend ist, in solchen Studien in wissenschaftlich unzulässiger Weise ausgeblendet wird. Es kann mithin aufgrund fehlerhafter Studiendesigns nicht als empirisch gesichert gelten, dass generische Maskulina (Genus) vorrangig im Sinne von “männlich” (Sexus) gelesen werden (Zifonun 2018, Payr 2022, Kurfer 2022). Die pauschalisierende Bewertung des generischen Maskulinums als grundsätzlich diskriminierende Sprachform ist auf wissenschaftlicher Basis nicht begründbar.

Auch andere zentrale Thesen der “gendergerechten Sprache” halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand, etwa die abwegige Behauptung von der angeblichen “Unsichtbarkeit” der Frau in der deutschen Sprache (Pusch: “Das Deutsche als Männersprache”) oder die These, mit einem Eingriff in sprachliche Strukturen könnten gesellschaftliche Veränderungen bewirkt werden (sprachidealistische Position).

Wir weisen auch darauf hin, dass Gendern zu einer ausgeprägten Sexualisierung der Sprache, also zu einer permanenten Betonung von Geschlechterdifferenzen führt. Daher wird das wichtige Ziel der Geschlechtergerechtigkeit konterkariert und Gendern von einigen Debattenteilnehmern auch als sexistisch bezeichnet. (Pollatschek 2020). Im Hinblick auf das angestrebte Ziel – Geschlechtergerechtigkeit – ist Gendern also dysfunktional.

ÖRR missachtet geltende Rechtschreibnormen

Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat im März 2021 explizit darauf hingewiesen, dass Gender-Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich nicht dem amtlichen Regelwerk entsprechen, da diese Formen Verständlichkeit sowie Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigen. Diese Missachtung der gültigen amtlichen Rechtschreibregeln ist nicht mit dem im Medienstaatsvertrag formulierten Bildungsauftrag der Sender vereinbar. Statt ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, praktizieren und propagieren die Sender in ihrer Schriftnutzung (vor allem in den Online-Formaten) orthografische Freizügigkeit jenseits der verbindlichen Regeln. Auch die gesprochene Realisierung des Gendersterns – mit Glottisschlag – entspricht nicht der geltenden Aussprachenorm.

Ideologische Sprachpraxis widerspricht dem Neutralitätsgebot

Wir fordern die Abkehr von einem Sprachgebrauch, der stark ideologisch motiviert ist und überdies – so zeigen es alle aktuellen Umfragen – von der Mehrheit der Bevölkerung (ca. 75-80 %) eindeutig abgelehnt wird (> Umfragen). Es ist bedenklich, wenn immer mehr Journalisten in Unkenntnis der sprachwissenschaftlichen Fakten den Jargon einer lautstarken Minorität von Sprachaktivisten in der Öffentlichkeit verbreiten und sich hierbei fälschlicherweise auf “Sprachwandel” berufen.

Nicht zuletzt sorgt die vielfach mit moralisierendem Gestus verbundene Verbreitung der Gendersprache durch die Medien für erheblichen sozialen Unfrieden und das in Zeiten, in denen ohnehin zahlreiche gesellschaftliche Spaltungstendenzen zu beobachten sind. Auch diesen gefährlichen Partikularisierungs- und Polarisierungstendenzen in der Gesellschaft leistet Gendern Vorschub.

Der forcierte Gebrauch gegenderter Formen befindet sich nicht im Einklang mit dem Prinzip der politischen Unparteilichkeit, zu der alle Sender gemäß Medienstaatsvertrag verpflichtet sind. So stammt das Projekt der “gendergerechten Sprache” ursprünglich aus der feministischen Linguistik und wird heutzutage vorrangig von identitätspolitisch orientierten universitären Gruppierungen rund um die Social-Justice-Studies vorangetrieben (Ackermann 2022, S. 143). Gendersprache ist ein akademischer Soziolekt, der die Diskursvorherrschaft anstrebt. Zu dieser ideologisch begründeten Sprachform muss der ÖRR kritische Distanz wahren.

Zur Klarstellung: Das Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit auch im Sprachgebrauch ist ebenso legitim wie begrüßenswert und kann nicht pauschal als “ideologisch” qualifiziert werden. Dennoch haben ideologische Strömungen im Feminismus und auch die Identitätspolitik ganz maßgeblich die Entwicklung der Gendersprache geprägt und dominieren die auch mit moralischen Argumenten geführten Debatten heute noch. Vorwiegend aus diesem Grund werden aktuelle Diskussionen selten auf sprachpragmatischer, kommunikationstheoretischer oder sprachwissenschaftlicher Basis geführt, wie von diesem Aufruf gefordert. Eine sachliche Diskussion über die Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Sprachmodifikationen im Interesse der Geschlechtergerechtigkeit wird so verhindert.

Keine neutrale Berichterstattung über Gendern

Die Berichterstattung des ÖRR über den Themenbereich Gendersprache ist unausgewogen, vielfach tendenziös und dient im Wesentlichen der Legitimation der eigenen Genderpraxis:

  • Befürworter erhalten einen deutlich größeren Redeanteil
  • Werden “Experten” konsultiert, so stammen diese vorrangig aus dem Lager der Befürworter.
  • Moderatoren bekennen sich zum Gendern

In den Medien des ÖRR überwiegt eine positive Darstellung des Genderns. Kritiker werden nicht selten als reaktionär, unflexibel und frauenfeindlich geschildert. (> Belege)

“Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.”

Hanns Joachim Friedrichs

Aus dem Medienstaatsvertrag:

§ 26 (2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen (MStV).

Das Anklamer Richtschwert im Stadtmuseum im Steinturm von Anklam

THUE RECHT MEIDE DAS BOESE DANN DARFST NIE ZU DENKEN DAS ICH MEIN SCHWERT NACH DEINEM HALSE LENKE, so der Spruch auf dem Anklamer Richtschwert (Rückseite). Datiert ist das stählerne Schwert MDCLXXXXIV = 1694. Man kann es im Stadtmuseum der Stadt Anklam neben vielen anderen hochinteressanten Exponaten besichtigen. Das Stadtmuseum befindet sich zur Zeit noch in einem der imposanten Stadtmauertore www.museum-im-steinturm.de. Weitere interessante Beiträge zur Rechtsgeschichte findet man auf http://www.kriminalia.de

Kriminalstatistiken – Statistiken ohne Aussage

Als der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (71, SPD) im April die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vorstellte, präsentierte er, wie andere Innenpolitiker auch, einen Rückgang der Straftaten. Der Bremer Politiker sprach sogar von einem „positiven Trend“.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hält jedoch dagegen. Der Bremer BDK-Vorsitzende sieht das völlig anders: „Die Statistik stellt nicht die tatsächliche Kriminalitätsbelastung dar. Für Bremen könnte man sagen, dass die Zahl der angezeigten Straftaten zwar gesunken ist, der Anteil an Schwerkriminellen und Organisierter Kriminalität aber deutlich gestiegen sein dürfte.“ Problem in Bremen wie anderen Ortes (so u.a. auch in Thüringen), fehlendes Personal, fehlende Technik usw.

Aus eigener Erfahrung weiß der Verfasser dieses Beitrages, daß viele Bürgerinnen und Bürger aus Mangel an Erfolgsaussichten und einer zunehmend komplizierteren Rechtsprechung auf eine Anzeige verzichten. Die halbherzig von Seiten der Politik versprochenen Personalverstärkungen bleiben aus. Die Polizei ist überfordert. Polizeiliche Kriminalstatistiken schon lange nicht mehr objektiv. Die letzten politisch geäußerten Meinungen der Bundesinnenministerin zur inneren Bedrohung sprechen dagegen ein klares Bild: Hauptfeind ist der Rechtsextremismus, erst an zweiter Stelle folgt der Islamistische Terror (nicht die OK der Clans), dann an dritter Stelle der Linksradikalismus.

2 Neue Veranstaltungen – „Kriminalisten im Kreuzverhör“

„Kriminalisten im Kreuzverhör“ präsentiert von Hans Thiers am 24.06.22 & 07.10.22 im Comma Gera. Der Einlass ist ab 18 Uhr und Beginn ab 19 Uhr. Zutritt ab 18 Jahren.

Video

Termine 2024

Termine mit Buchverkauf und Signiermöglichkeit

Neuerscheinung

Desweiteren lieferbar über unseren Direktshop: „Serienmörder des Dritten Reiches“ von Wolfgang Krüger und „Karl Denke – Der Kannibale von Münsterberg“ von Armin Rütters – beide 2. Auflage. Letzterer Band wird sogar verfilmt! Unten im Bild Dr. Mark Benecke während eines Interviews für den Denke-Film

2024

14.-16. Juni Krämerbrückenfest, mit dabei der Ritter Michael

Lesung 29. Juni 10 und 13 Uhr im Stadtarchiv Gera Buchlesung mit Frank Esche zum Thüringer Mord-Pitaval I-III

30. Juni, Buchvorstellung mit Kriminalrat a. D. Hans Thiers in der Kulturscheune Schönbrunn, Saalburg-Ebersdorf

22.-25. August 950 Jahre Nimritz

29. September 2024,  98. Sonntagsvortrag im Neuen Jagdschloss

Schloß Hummelshain – Michael Kirchschlager spricht über Thüringen und seine Reinheitsgebote sowie weitere kulinarische Besonderheiten des schönsten Freistaates nördlich der Alpen

24. Oktober 2024, 16.00 Uhr, Frank Esche, Stadtbibliothek Erfurt zum Thema „Amüsante, erotische und kuriose Begebenheiten aus 1500 Jahren thüringischer Geschichte“.

25. Oktober 2024, 19.00 Uhr, Frank Esche, Stadtbibliothek Bad Salzungen zum Thema „Amüsante, erotische und kuriose Begebenheiten aus 1500 Jahren thüringischer Geschichte“.

29. Oktober 2024, 18.00 Uhr, Frank Esche, Stadtbibliothek Greiz zum Thema „Thüringer Mord-Pitaval“ (Band 1- 3).

13. November 18.30 Uhr Lesung Hans Thiers in der Stadtbibliothek Pößneck

Lutz Harder: Lebendig begraben – Mord- und Kriminalfälle aus dem Herzen Thüringens (1988-2016) – ab sofort lieferbar!

Lutz Harder beschreibt in diesem einmaligen Pitaval Mord- und Kriminalfälle aus dem Herzen Thüringens, darunter Tötungsverbrechen an Babys (z. B. Thörey, Ichtershausen), Familienauslöscher – Erweiterter Suizid (Gotha, Arnstadt), Raubmorde, Banküberfälle, Brandstiftungen, Flugzeugabstürze usw. Preis: 14,95 Euro.

Aus dem Inhalt:

Bis zur Wende 1989

1. Erste Schritte (Gotha 1988)

2. Der erste Tote (Gotha 1989)

3. Ein besonderer Samstag im März (Gotha 1989)

4. Menschliche Grenzen (Gotha 1989)

Todesfälle und Anderes bis zum neuen Jahrtausend

5. Gegen den Baum – Aus der Traum I (Gotha 1991)

6. Behringen I (1992)

7. Der Tote im Bettkasten (Gotha 1993)

8. Heiße Nacht im Waldbahnhotel (Gotha 1993)

9. Behringen II (1994)

10. Gegen den Baum – aus der Traum II (Gotha 1994)

11. So klein ist die Welt (Meiningen 1995)

12. Mord für 150,00 DM (Gotha 1995)

13. Wo ist Franziska? (Kreis Gotha 1996)

14. Schicksale des Krieges I (Gotha 1998)

15. Tot im Baggersee (Gotha 1999)

16. Gelber Sack – ganz schwarz! (Kreis Gotha 1999)

17. Der trutzige Geldautomat – Bankgeheimnis nach Thüringer Art (Arnstadt 1999)

18. Fliegende Telefonzellen (Gotha 2000)

19. Keine Spur von Elfriede? (Bundesautobahn 4; 2000)

20. Feuer und Tod mal drei – Familienauslöschung (Gotha 2000)

21. Unbekannter Tod auf der Autobahn (Bundesautobahn 4; 2000)

Das neue Jahrtausend bis einschließlich 2010

22. Behringen III und IV (2001)

23. Geboren um zu sterben I. – Das Baby mit dem Greisengesicht (Arnstadt 2001)

24. Geboren um zu sterben II (Eisenach 2001)

25. Eifersucht kann tödlich sein I. (Arnstadt 2002)

26. Eifersucht kann tödlich sein II. (Kreis Gotha 2002)

27. Die Bahn ist kein Spielplatz (Gotha 2003)

28. Ausweglos (Kreis Gotha 2003)

29. Mikado für Riesen (Bundesautobahn 4; 2005)

30. Drei Banküberfälle! Ergebnis = 0 € (Ilm-Kreis 2005)

31. Geboren um zu sterben III. – Brüderchen und Schwesterchen

(Ilm-Kreis 2005)

32. Geboren um zu sterben IV. (Ilm-Kreis 2007)

33. Raub am Wollmarkt (Arnstadt 2007)

34. Flugplatz I. (Ilm-Kreis 2007)

35. Geboren um zu sterben V. (Eisenach, 2008)

36. Bankraub in Schmiedefeld = Tod in Brandenburg (2008/2009)

37. Flugplatz II. (Eisenach-Kindel 2008)

38. Fürs Kino ein schwarzer Tag (Arnstadt 2010)

Die letzten Einsätze im operativen Dienst

39. Ein Winter ohne Schlitten (Ilm-Kreis 2012)

40. Flugplatz III. (Ilm-Kreis 2012)

41. Lebendig begraben (Eisenach 2012)

42. Geboren um zu Sterben VI. (Gotha 2013)

43. Flugplatz IV. (Kindel 2013)

44. Das Skelett im Wald I. (Ilmenau 2014)

45. Springer von A 4 nach B7? (Eisenach 2015)

46. Teure Kippen (Kreis Gotha 2016)

47. Geboren um zu sterben VII. (Gotha 2016)

48. Geboren um zu sterben VIII. (Ilm-Kreis 2016)

49. Das Skelett im Wald II. (Kreis Eisenach 2016)

50. Schicksale des Krieges II. (Kreis Gotha 2016)