Termine 2024

Termine mit Buchverkauf und Signiermöglichkeit

Frisch aus dem Druck und schon weltweit lieferbar: „Serienmörder des Dritten Reiches“ von Wolfgang Krüger und „Karl Denke – Der Kannibale von Münsterberg“ von Armin Rütters – beide 2. Auflage. Letzterer Band wird sogar verfilmt! Unten im Bild Dr. Mark Benecke während eines Interviews für den Denke-Film

2024

21.-24. März 2024 Buchmesse in Leipzig, Halle 4 D 102, Standort wie in jedem Jahr

25. April , 19 Uhr Lesung mit Kriminalrat a. D. Hans Thiers in der Bibliothek von Bad Klosterlausnitz

3. Mai Kulturnacht in Hildburghausen – Drachenlesung und Lesung zu den Geheimnissen unserer Minnesänger

14.-16. Juni Krämerbrückenfest, mit dabei der Ritter Michael

22.-25. August 950 Jahre Nimritz

29. September 2024,  98. Sonntagsvortrag im Neuen Jagdschloss

Schloß Hummelshain – Michael Kirchschlager spricht über Thüringen und seine Reinheitsgebote sowie weitere kulinarische Besonderheiten des schönsten Freistaates nördlich der Alpen

Historiker und Verleger Michael Kirchschlager spricht über die ältesten Reinheitsgebote der Thüringer für Bier, alte Biertraditionen, Wirtshausgesetze und skurrile Bierkriege. Der Vortrag wird gewürzt mit so manchem tiefsinnigem Bierspruch und so mancher Anekdote. Aber Kirchschlager geht auch auf andere kulinarische Besonderheiten der Thüringer Küche ein, wie das älteste Weizenbier, das Reinheitsgebot für die Bratwürste oder die Geheimnisse der alten Thüringer Kloßrezepte.

13. November 18.30 Uhr Lesung Hans Thiers in der Stadtbibliothek Pößneck

Nachauflage eines Klassikers! RUNIBERGUN – Vom Königreich der Thüringer

Neuerscheinung: Nachauflage eines Klassikers! RUNIBERGUN – Vom Königreich der Thüringer – Ein Sachbuch für Jung und Alt mit zahlreichen Fotos von Annelie Kolar (Opfermoor), Herzog Sizzo (Maik Elliger) vom Hermundurenaufgebot und Illustrationen von Steffen Grosser, dem Schöpfer der Drache-Emil Illustrationen. Das Buch beschreibt den Werdegang unserer Ahnen, berichtet vom Reich der Thüringer, ihren schönen Frauen, weißen Pferden, ihren Kriegen, ihren Feinden und ihrem dramatischen Untergang in zwei großen Schlachten, so geschehen bei Scithingi und drei Tage lang bei RUNIBERGUN. Manche Historiker wollten schon vor langer Zeit diesen Schlachtenort nach Weißensee zur Runneburg verorten, aber dafür fehlen leider die Belege. Schließlich endet die Geschichte vom legendenreichen Königreich der Thüringer in den Klageliedern der Radegunde. Neue Herren traten auf den Plan: die Franken. Hardcover, Fadenheftung, 88 S., ISBN 978-3-934277-27-4, Preis: 14,90 Euro.

Termine 2022

März Buchmesse in Leipzig

Bei allen Lesungen Buchverkauf und Signiermöglichkeit! Achtung! Änderungen vorbehalten!!!

Im Gespräch mit Sieglinde Schwarzer

MK: Ihr Buch liest sich sehr flüssig, fast leicht. War Ihr bisheriges Leben „flüssig“?

SiS: Flüssig – ja, aber nie gleichförmig. Das Leben schlug manchmal so hohe Wellen, dass ich fast ertrunken wäre. Aber ich habe hartnäckig gestrampelt – wie der optimistische Frosch in einer meiner kleinen Geschichten; fröhlich und frei nach dem bekannten Spruch: „Humor ist der Schwimmgürtel auf dem Strome des Lebens.“

MK: Hat Ihnen das Schreiben beim Schwimmen geholfen?

SiS: Ja, ich wollte damit anderen mitteilen: in schwierigen Situationen nicht aufgeben, sondern durchhalten und so gestärkt neue Ziele ansteuern.

MK: Sie waren Gerichtsreporterin. Warum?

SiS: Weil ich mit Eintritt in den „Unruhestand“ als „zeithabende“ Rentnerin stundenlang im Zuhörersaal des Amtsgerichtes Jena an Verhandlungen teilnehmen und darüber berichten konnte. Der Lokalredakteur der OTZ machte mir diesen Vorschlag, als ich ihm meine Story über den Raub des Hanfriedschwertes zum Veröffentlichen anbot.

MK: Welche Ihrer Erinnerungen würden Sie als besonders schön und erinnerungswürdig betrachten?

SiS: Da gibt es eine anrührende Geschichte über den erstaunlichen Werdegang meines Sohnes Thomas, der im Kleinkindalter eine Gehirnentzündung erlitt und viele Jahre in einer Pflege- und Heilstätte verbrachte. Von dort riss er Ende der 1980er Jahre aus und wurde von der Transportpolizei Magdeburg im Interzonenzug festgenommen. Als ich ihn da abholte, bat er mich: „Versuch es doch mal mit mir, Mutti!“ (Was danach so alles geschah, ist in meinen Memoiren nachzulesen.)

MK: Was empfanden Sie als besonders grauenvoll in Ihrem Leben? Sie merken, ich lote Tiefen aus…

SiS: Ungern erinnere ich mich an meine Erlebnisse mit der Stasi, die mich nach einem heimlichen Besuch bei meiner Mutter im Westen festnahm, verhörte und eine Nacht in eine Zelle sperrte, um mich am nächsten Tag auf der Kreislehrerkonferenz „vorzuführen“. Ich wurde aus dem Schuldienst fristlos entlassen und zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

MK: Was würden Sie jungen Menschen für einen Rat auf dem Weg des Lebens mitgeben?

SiS: Mein Enkel hatte mir vor Jahren eine ähnliche Frage gestellt. Ich antwortete ihm: Ein Philosoph sagte einmal: „Der Sinn des Lebens besteht in der Freude am Leben.“ Um dieses zu erlangen, sollte man sich Ziele setzen, die erreichbar sind. Durch die Erledigung zunächst kleinerer Aufgaben wird das Selbstbewusstsein gestärkt und eine positive Stimmung erzeugt, um größere Vorhaben anzugehen, deren gelungene Erfüllung dann Freude bereitet.

MK: Ich danke Ihnen recht herzlich für das Gespräch!

Neuerscheinung im 1. Quartal 2024

Liebe Freunde unserer Bücher. Vorab präsentiere ich Euch das Buchcover unserer lebensfrohen Autorin Sieglinde Schwarzer! Es hat nichts mit wahren Kriminalfällen zu tun, aber die spannenden Memoiren von Frau Schwarzer lesen sich besser als mancher Krimi… Das Buch erscheint in ca. 4-6 Wochen.

Wolfgang Krüger: Kurze Geschichte der Guillotine

Als Guillotine wird die Köpfmaschine bezeichnet, die in seiner späteren Form im Zuge der Französischen Revolution entwickelt wurde, eine gewisse makabre Berühmtheit erlangte und später in einigen deutschen Staaten als Fallschwert- oder Fallbeilmaschine bekannt wurde. Allerdings war sie nur eine Weiterentwicklung früherer Enthauptungsapparate, die bereits seit dem Mittelalter eine Zeitlang in einigen anderen europäischen Ländern existierten.

Seit der Antike wurden zur Enthauptung verurteilte Delinquenten mit einer handgeführten Waffe bzw. einem handgeführten Werkzeug zu Tode gebracht, sei es mit einem Schwert, einem Beil, einem Messer oder einem Krummdolch (letztere noch im 19. Jahrhundert im Osmanischen Reich, und dort besonders in den nordafrikanischen Provinzen). Noch heutzutage sterben zum Tode Verurteilte im Königreich Saudi-Arabien den öffentlichen Tod durch das Schwert. Doch schon im Mittelalter machte man sich in Europa Gedanken, wie eine mechanische Enthauptung bewerkstelligt werden könne, und entwickelte dementsprechend Köpfgeräte.

Kupferstiche aus: Das gestochene Grauen – KIRCHSCHLAGERS KRIMINAL-KABINETT

In Italien soll im Mittelalter ein als „Mannaia“ genanntes mechanisches Köpfgerät benutzt worden sein. In Schottland dagegen, wo Todesurteile überwiegend am Galgen vollstreckt wurden, kam im 16. und 17. Jahrhundert ein als „Scottish Maiden“ (also „Schottische Jungfrau“) in die Geschichte eingegangenes Instrument zum Einsatz, allerdings nur gegen prominente adelige Verurteilte. Diese Maschine war aus Eichenholz gefertigt und bestand aus drei Armen, wobei ein Auslegerarm die zwei senkrecht stehenden Balken stützte. Das Gerät hatte eine Höhe von etwa drei Metern. Die Klinge bestand aus Eisen mit einem Stahlmantel und war zirka dreiunddreißig Zentimeter lang und sechsundzwanzig Zentimeter hoch. Am oberen Ende der Klinge wurden Gewichte von etwa vierunddreißig Kilogramm befestigt, die die waagerechte Klinge in den ins Holz geschnittenen, mit Kupfer ausgekleideten Führungsschienen nach unten durch den Hals drückten. Das Messer schlug in der unteren Endlage auf einen mit Blei ausgegossenen Holzblock.

Eine sehr ähnliche Konstruktion war auch der „Halifax Gibbet“, also der „Galgen von Halifax“, der seit dem Mittelalter Verurteilte in der Stadt Halifax, in der nordenglischen Grafschaft Yorkshire gelegen, durch Enthauptung ins Jenseits beförderte, während in allen anderen englischen Grafschaften der Galgen vorgeschrieben war, mit Ausnahme von adeligen Verurteilten, die den Tod durch das Handbeil starben.

Auch in Deutschland, besser gesagt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mit seinen rund dreihundert Staaten, wo das Schwert als klassisches Enthauptungswerkzeug galt, soll es ein ähnliches Enthauptungswerkzeug gegeben haben, die „Diele“. Sie soll aus zwei Ständern bestanden haben, die mit einer Leiste verbunden waren. Auf dieser Leiste mußte die verurteilte Person den Kopf auflegen. Zwischen den Ständern lief in Schienen eine andere mit Blei beschwerte Leiste hinab, an der das Eisen angebracht war. Diese Leiste wurde dem Delinquenten auf den Nacken gelegt und mit schweren Hammerschlägen durch den Hals getrieben. Der Autor dieses Beitrages bezweifelt sehr, ob diese deutsche Methode regelmäßig zur Anwendung kam. In den deutschen Territorien wurde zu Enthauptungen so gut wie in allen Fällen das Schwert benutzt. Die gleichfalls gern kolportierte Version der Hinrichtung mit einem Handbeil gehört jedenfalls in den Bereich der Sagen.

Ihre heute bekannte, anfangs etwas klobige, im Laufe des 19. Jahrhunderts elegantere Form erhielt die mechanische Köpfmaschine während der Französischen Revolution. Die seit dem Mittelalter im französischen Königreich praktizierten unterschiedlichen Hinrichtungsmethoden wie der Galgen, die eiserne Keule zum Zerschlagen der Knochen, der Scheiterhaufen und die Enthauptung mit dem Schwert (nur bei Adeligen angewandt) sollten zu einem einzigen Instrument zusammengeführt werden, so wie es der Arzt, Freimaurer und Politiker Joseph-Ignace Guillotin forderte. Ihm war an einer humanen Hinrichtungsmethode gelegen, die den Tod sehr rasch herbeiführte. Als Vorbild diente das Fallbeil von Halifax. Der königliche Leibarzt Louis und König Ludwig XVI. selbst (er sollte im folgenden Jahr das prominenteste Opfer der neuen Köpfmaschine werden) befürworteten die eingereichten Entwürfe. Der aus Straßburg stammende Klavierbauer Tobias Schmidt entwickelte einen Prototyp, der bei Guillotin und dem Pariser Scharfrichter Sanson auf großes Interesse stieß.

Am 20. März 1792 wurde ein Gesetz erlassen, das zukünftige Hinrichtungen mit dieser mechanischen Köpfmaschine vorschrieb. Schmidt erhielt nun den Auftrag, ein derartiges Fallbeilgerät zu bauen. Es bestand aus zwei oben mit einem Querholz verbundenen hölzernen Säulen, die mit eisernen Schienen versehen waren. Die verurteilte Person wurde auf ein waagerechtes Brett gebunden, der Kopf in einem hölzernen Kragen, der sogenannten „Lunette“, fixiert. Ein mit einer Kurbel ausgelöstes Seil dirigierte ein schräges Messer in den Schienen hinab auf den Hals der verurteilten Person und trennte rasch und sicher den Kopf ab.

Der Straßenräuber Nicolas-Jacques Pelletier weihte am 25. April 1792 in Paris mit seinem Kopf die zum Verdruß des Arztes Guillotin später „Guillotine“ genannte Maschine ein. Sie sollte schon bald zum Schreckenssymbol der Revolution werden: Tausende von „Revolutionsfeinden“, meist Adlige, und anderen politischen Gegnern verloren vor einer riesigen gaffenden Menschenmenge unter ihr den Kopf. Auch in anderen Departements der neuen Republik wurde die Guillotine eingeführt und tötete zahlreiche Regimegegner.

Die Guillotine, Ansichtskarte aus der Zeit um 1900, Sammlung Verlag Kirchschlager, Arnstadt

Die Guillotine entwickelte sich rasch zum festen Bestandteil der französischen Strafjustiz, und von ihr wurde im 19. Jahrhundert reichlich Gebrauch gemacht. Bis zum Jahr 1939 fanden die Hinrichtungen in Frankreich in aller Öffentlichkeit statt. Der letzte, der vor einer gaffenden Menschenmenge seinen Kopf in die „Lunette“ legte, war am 17. Juni 1939 vor dem Gefängnis in Versailles der aus Deutschland stammende Serienmörder Eugen Weidmann.1

Im Zuge der Kriegszüge der Franzosen, die sie in den 1790er Jahren bis an den Rhein führten, wurde sie schon bald auch in den besetzten linksrheinischen Territorien Deutschlands, 1810 in den in das französische Kaiserreich eingegliederten Gebieten Nordwestdeutschlands und in den Niederlanden, aber auch im von den Franzosen besetzten päpstlichen Kirchenstaat eingeführt. Im 1830 gegründeten Königreich Belgien wurde die Guillotine ab 1835 ebenfalls für die Hinrichtung von zum Tode Verurteilten verwendet. Zwei Kantone der Schweiz, Genf und Zürich, übernahmen gleichfalls diesen Enthauptungsapparat. Als einige Kantone in den 1880ern die 1874 in der Eidgenossenschaft abgeschaffte Todesstrafe wiedereinführten, wurde die Guillotine zur alleinigen Hinrichtungsmethode bestimmt.

Auch das neue Königreich Italien, an das 1870 der Kirchenstaat gelangte, verwendete die Guillotine in seinen Anfangsjahren. Das seit 1832 bestehende Königreich Griechenland ließ sich ebenfalls für die Guillotine begeistern, bis sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch das Erschießen ersetzt wurde. Selbstverständlich fand die Guillotine auch in den französischen Überseedepartements wie auch in den französischen Straflagern und Kolonien rege Anwendung. Sogar das schwedische Königreich wendete die Guillotine einmal (1910) an.

Guillotine auf einer Ansichtskarte, Sammlung Verlag Kirchschlager, Arnstadt

In den rund dreihundert Staaten des bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation aber wurde nach der Französischen Revolution weiterhin mit dem Schwert enthauptet. Die unter dänischer Kontrolle stehenden Herzogtümer Schleswig und Holstein hatten in den 1770er Jahren des 18. Jahrhunderts das Handbeil eingeführt, übernahmen damit die im nordischen Königreich praktizierte Methode. Das Königreich Preußen folgte ihnen im Jahre 1811, behielt aber später in seiner von den Franzosen übernommenen Provinz Rheinland das Fallbeil bei. Das Königreich Hannover führte es 1859 ebenfalls ein, und als die Preußen Hannover annektierten und als Provinz in ihr Königreich eingliederten, behielten sie dort die mechanische Enthauptungsmaschine bei. Erst 1932 wurde die Guillotine in beiden Provinzen durch das Handbeil ersetzt. Dabei mögen auch Ressentiments gegen die unbeliebten, ja teils verhaßten Franzosen eine Rolle gespielt haben, die nach dem Ersten Weltkrieg große Teile im Westen des Deutschen Reiches besetzt hielten.

Vor der Revolution von 1848 war in den Staaten des Deutschen Bundes die Fallschwertmaschine nur in der preußischen Rheinprovinz sowie im linksrheinischen Gebiet des Großherzogtums Hessen und in der bayerischen Rheinpfalz vorgeschrieben, wo noch das französische Strafrecht galt. Groß-Hessen führte sie aber 1841 auch in das (größere) rechtsrheinische Gebiet ein, 1853 folgte das Königreich Württemberg, 1854 das Königreich Bayern und die freie Stadt Hamburg, 1856 das Großherzogtum Baden und das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach als erster thüringischer Staat. Andere Staaten wie das Königreich Hannover 1859 schlossen sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte an.

Im Dritten Reich wurde das Fallbeil Ende 1936 zum alleinigen Enthauptungsgerät im Deutschen Reich bestimmt, weil es innerhalb kurzer Zeit auch eine größere Hinrichtungszahl bewältigen konnte. Zu diesem Zweck wurden zentrale Richtstätten in Hamburg, Wolfenbüttel, Weimar, Berlin, Breslau, Königsberg, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und München mit je einem Fallbeilgerät eingerichtet. Die Zahl wurde nach Kriegsausbruch erweitert. Dies kam dem Regime ab 1940, als die Hinrichtungszahlen emporschnellten, zugute. Allerdings bestand die Guillotine schon vorher in den Ländern Thüringen, Baden, Bayern und Württemberg. Als im Jahr 1938 Österreich an das Deutsche Reich angeschlossen wurde, erhielt auch die „Ostmark“ ein Fallbeilgerät. In den besetzten polnischen Gebieten wurde die Guillotine 1940 und im Protektorat Böhmen und Mähren 1943 ebenfalls eingeführt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Guillotine in Frankreich und seinen Überseegebieten, in der Republik Vietnam und im von den Alliierten besetzten Deutschland bis zur Gründung der Bundesrepublik 1949 wie auch in der späteren Deutschen Demokratischen Republik weiter. Die letzte Guillotinierung auf deutschem Boden wurde am 6. September 1967 in Leipzig an den beiden Sexualmördern Paul Beirau und Günter Herzfeld durchgeführt. 1968 ersetzte das neue Strafrecht der DDR diese anachronistisch anmutende Hinrichtungsart mit der „humaneren“ Methode des Genickschusses. Das allerletzte Opfer der Guillotine jedoch verlor seinen Kopf zehn Jahre später, am 10. September 1977, als in der französischen Hafenstadt Marseille der tunesische Frauenmörder Hamida Djandoubi enthauptet wurde. Seitdem gehört dieses schaurig-unheimliche, aber immer noch viele Menschen in seinen Bann ziehende Instrument der Vergangenheit an. Die Zahl der seit 1792 mit der Guillotine hingerichteten Personen geht in die Zehntausende, wovon die größte Zahl, das mag einige überraschen, auf Deutschland entfällt.

1 Siehe Wolfgang Krüger: Eugen Weidmann oder. Die geheimnisvolle Villa in Celle-Saint-Cloud, in: Historische Serienmörder, Band 2, Verlag Kirchschlager, Arnstadt 2009, S. 216-253