Der Pranger von Drosendorf in Niederösterreich

In den Städten Niederösterreichs stößt man vereinzelt auf interessante Rechtsdenkmale, gemeint sind in diesem Fall die „Pranger“. Bemerkenswert ist der von Drosendorf: Drosendorf ist eine mehr als sehenswerte Stadt, besonders durch ihre gewaltige mittelalterliche Stadtbefestigung (zwei Belagerungen 1278 u. 1328, letztere mit mindestens zwei Bliden) – ein Tip für Mittelalter- und Burgenfreunde! Die Pranger werden hier auch Rolandsäulen genannt, weil auf ihren Spitzen ein gewappneter Roland steht. Das Besondere am Pranger von Drosendorf ist ein Schandstein oder besser sogar eine Schandkugel (wie auch in Heidenreichstein), nur hier handelt es sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit um einen nachträglich gerundeten Blidenstein v. der Belagerung von Burg und Stadt 1328 durch den blinden Böhmenkönig Johann, der Drosendorf nach 6 Wochen kontinuierlicher Belagerung erobern konnte. Der Text zum Pranger verrät folgendes: Höchste Rolandsäule im deutschsprachigen Raum. Erbaut um 1500, oberer Teil vom Jahr 1616. Sittenlose Weiber und trunksüchtige Männer wurden hier angeprangert. Renoviert 1998/99.

Die Justitia von Duderstadt – eine bemerkenswerte Dame

Am Rathaus von Duderstadt ziert eine hölzerne Dame mit Brustpanzer und Richtschwert einen Pfeiler eines Treppenaufgangs. In der Beschreibung für Touristen heißt es, das es sich um Justitia handelt – eine bemerkenswerte Dame – denn sie will so gar nicht der Justitia gleichen. Warum? Justitia (als Jungfrau) wird immer mit Richtschwert, verbundenen Augen und mit ausgewogener Waage dargestellt. Die drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert sollen verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird. An der Duderstädter Justitia hängt aber die Waage eher wie etwas Nebensächliches, wie etwas Unwichtiges an ihrer Seite herab, so als ob die Waage keine große Rolle spielt. Ihr Blick ist zudem klar und offen. Kein Tuch, welches ihre Augen verbindet. Keine „blinde“ Justitia? Die Duderstädter Gerechtigkeit ist jedenfalls bemerkenswert.

Linguistik vs. gendergerechte Sprache

Seit 2020 hat die Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) in erheblichem Maße zugenommen. Ausgangspunkt dieser Sprachpraxis ist die Bewertung des generischen Maskulinums als diskriminierende Sprachform, die wir als Sprachwissenschaftler und Philologen zurückweisen. Wir fordern eine kritische Neubewertung des Sprachgebrauchs im ÖRR auf sprachwissenschaftlicher Grundlage.

Die Sprachverwendung des ÖRR ist Vorbild und Maßstab für Millionen von Zuschauern, Zuhörern und Lesern. Daraus erwächst für die Sender die Verpflichtung, sich in Texten und Formulierungen an geltenden Sprachnormen zu orientieren und mit dem Kulturgut Sprache regelkonform, verantwortungsbewusst und ideologiefrei umzugehen. Mehr als drei Viertel der Medienkonsumenten bevorzugen Umfragen zufolge den etablierten Sprachgebrauch – der ÖRR sollte den Wunsch der Mehrheit respektieren.

Genus und Sexus

Das Konzept der gendergerechten Sprache basiert auf der wissenschaftlich umstrittenen Vermengung der Kategorien Genus und Sexus. Genus ist eine innersprachliche grammatische Kategorie, Sexus eine außersprachliche, die das biologische Geschlecht einer Person bezeichnet. Wörter wie “die Person”, “der Mensch”, “das Opfer” zeigen, dass zwischen Genus und Sexus im Deutschen keine durchgängige Korrelation besteht (auch wenn eine solche bei Personenbezeichnungen teilweise zu beobachten ist). Ein Maskulinum wie “Mensch” kann daher eine Frau bezeichnen, das Femininum “Person” einen Mann. Ebenso kann ein generisches Maskulinum wie “Kunden” Menschen jeglichen Geschlechts bezeichnen. Genus und Sexus müssen also nicht gekoppelt sein.

Sprachhistorische Untersuchungen belegen, dass das generische Maskulinum keineswegs (wie Vertreter der Genderlinguistik behaupten) erst in jüngerer Zeit Verwendung fand, als Frauen verstärkt in Männerberufe vordrangen. Bereits im Althochdeutschen finden sich Belege für eine inklusive, also geschlechtsneutrale Verwendung des Maskulinums (Trutkowski/Weiß 2022). Das Deutsche verfügt also bereits seit Jahrhunderten über ein Mittel, geschlechtsneutral zu formulieren. Ein Bedarf für das Erstellen von Neuformen besteht grundsätzlich nicht.

Die deutsche Grammatik ist weder “gerecht” noch “ungerecht” – Gerechtigkeit ist eine ethische Kategorie, die zur Beschreibung grammatischer Strukturen nicht tauglich ist. Dass das generische Maskulinum Frauen (und nichtbinäre Identitäten) „ausschließe“ oder nur “mitmeine”, ist eine Behauptung, die auf einer Fehlinterpretation grammatischer Strukturen basiert (Hackstein 2021).

Als Sprachwissenschaftler und Philologen kritisieren wir ferner, dass an Stelle von sprachsystematischen und sprachlogischen Betrachtungsweisen zunehmend psycholinguistische Studien herangezogen werden, um Veränderungen des Sprachgebrauchs zu legitimieren. Diese Studien liefern keinen belastbaren Beleg dafür, dass generische Maskulina mental vorrangig „Bilder von Männern“ erzeugen. Vielmehr zeigt sich, dass die Kontextbindung, die zur Unterscheidung eines generischen von einem spezifischen Maskulinum entscheidend ist, in solchen Studien in wissenschaftlich unzulässiger Weise ausgeblendet wird. Es kann mithin aufgrund fehlerhafter Studiendesigns nicht als empirisch gesichert gelten, dass generische Maskulina (Genus) vorrangig im Sinne von “männlich” (Sexus) gelesen werden (Zifonun 2018, Payr 2022, Kurfer 2022). Die pauschalisierende Bewertung des generischen Maskulinums als grundsätzlich diskriminierende Sprachform ist auf wissenschaftlicher Basis nicht begründbar.

Auch andere zentrale Thesen der “gendergerechten Sprache” halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand, etwa die abwegige Behauptung von der angeblichen “Unsichtbarkeit” der Frau in der deutschen Sprache (Pusch: “Das Deutsche als Männersprache”) oder die These, mit einem Eingriff in sprachliche Strukturen könnten gesellschaftliche Veränderungen bewirkt werden (sprachidealistische Position).

Wir weisen auch darauf hin, dass Gendern zu einer ausgeprägten Sexualisierung der Sprache, also zu einer permanenten Betonung von Geschlechterdifferenzen führt. Daher wird das wichtige Ziel der Geschlechtergerechtigkeit konterkariert und Gendern von einigen Debattenteilnehmern auch als sexistisch bezeichnet. (Pollatschek 2020). Im Hinblick auf das angestrebte Ziel – Geschlechtergerechtigkeit – ist Gendern also dysfunktional.

ÖRR missachtet geltende Rechtschreibnormen

Der Rat für Deutsche Rechtschreibung hat im März 2021 explizit darauf hingewiesen, dass Gender-Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich nicht dem amtlichen Regelwerk entsprechen, da diese Formen Verständlichkeit sowie Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigen. Diese Missachtung der gültigen amtlichen Rechtschreibregeln ist nicht mit dem im Medienstaatsvertrag formulierten Bildungsauftrag der Sender vereinbar. Statt ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, praktizieren und propagieren die Sender in ihrer Schriftnutzung (vor allem in den Online-Formaten) orthografische Freizügigkeit jenseits der verbindlichen Regeln. Auch die gesprochene Realisierung des Gendersterns – mit Glottisschlag – entspricht nicht der geltenden Aussprachenorm.

Ideologische Sprachpraxis widerspricht dem Neutralitätsgebot

Wir fordern die Abkehr von einem Sprachgebrauch, der stark ideologisch motiviert ist und überdies – so zeigen es alle aktuellen Umfragen – von der Mehrheit der Bevölkerung (ca. 75-80 %) eindeutig abgelehnt wird (> Umfragen). Es ist bedenklich, wenn immer mehr Journalisten in Unkenntnis der sprachwissenschaftlichen Fakten den Jargon einer lautstarken Minorität von Sprachaktivisten in der Öffentlichkeit verbreiten und sich hierbei fälschlicherweise auf “Sprachwandel” berufen.

Nicht zuletzt sorgt die vielfach mit moralisierendem Gestus verbundene Verbreitung der Gendersprache durch die Medien für erheblichen sozialen Unfrieden und das in Zeiten, in denen ohnehin zahlreiche gesellschaftliche Spaltungstendenzen zu beobachten sind. Auch diesen gefährlichen Partikularisierungs- und Polarisierungstendenzen in der Gesellschaft leistet Gendern Vorschub.

Der forcierte Gebrauch gegenderter Formen befindet sich nicht im Einklang mit dem Prinzip der politischen Unparteilichkeit, zu der alle Sender gemäß Medienstaatsvertrag verpflichtet sind. So stammt das Projekt der “gendergerechten Sprache” ursprünglich aus der feministischen Linguistik und wird heutzutage vorrangig von identitätspolitisch orientierten universitären Gruppierungen rund um die Social-Justice-Studies vorangetrieben (Ackermann 2022, S. 143). Gendersprache ist ein akademischer Soziolekt, der die Diskursvorherrschaft anstrebt. Zu dieser ideologisch begründeten Sprachform muss der ÖRR kritische Distanz wahren.

Zur Klarstellung: Das Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit auch im Sprachgebrauch ist ebenso legitim wie begrüßenswert und kann nicht pauschal als “ideologisch” qualifiziert werden. Dennoch haben ideologische Strömungen im Feminismus und auch die Identitätspolitik ganz maßgeblich die Entwicklung der Gendersprache geprägt und dominieren die auch mit moralischen Argumenten geführten Debatten heute noch. Vorwiegend aus diesem Grund werden aktuelle Diskussionen selten auf sprachpragmatischer, kommunikationstheoretischer oder sprachwissenschaftlicher Basis geführt, wie von diesem Aufruf gefordert. Eine sachliche Diskussion über die Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Sprachmodifikationen im Interesse der Geschlechtergerechtigkeit wird so verhindert.

Keine neutrale Berichterstattung über Gendern

Die Berichterstattung des ÖRR über den Themenbereich Gendersprache ist unausgewogen, vielfach tendenziös und dient im Wesentlichen der Legitimation der eigenen Genderpraxis:

  • Befürworter erhalten einen deutlich größeren Redeanteil
  • Werden “Experten” konsultiert, so stammen diese vorrangig aus dem Lager der Befürworter.
  • Moderatoren bekennen sich zum Gendern

In den Medien des ÖRR überwiegt eine positive Darstellung des Genderns. Kritiker werden nicht selten als reaktionär, unflexibel und frauenfeindlich geschildert. (> Belege)

“Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.”

Hanns Joachim Friedrichs

Aus dem Medienstaatsvertrag:

§ 26 (2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen (MStV).