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/in Allgemein/von Michael KirchschlagerLiebe Freunde unserer Bücher. Vorab präsentiere ich Euch das Buchcover unserer lebensfrohen Autorin Sieglinde Schwarzer! Es hat nichts mit wahren Kriminalfällen zu tun, aber die spannenden Memoiren von Frau Schwarzer lesen sich besser als mancher Krimi… Das Buch erscheint in ca. 4-6 Wochen.
Wolfgang Krüger: Kurze Geschichte der Guillotine
/in Allgemein/von Michael KirchschlagerAls Guillotine wird die Köpfmaschine bezeichnet, die in seiner späteren Form im Zuge der Französischen Revolution entwickelt wurde, eine gewisse makabre Berühmtheit erlangte und später in einigen deutschen Staaten als Fallschwert- oder Fallbeilmaschine bekannt wurde. Allerdings war sie nur eine Weiterentwicklung früherer Enthauptungsapparate, die bereits seit dem Mittelalter eine Zeitlang in einigen anderen europäischen Ländern existierten.
Seit der Antike wurden zur Enthauptung verurteilte Delinquenten mit einer handgeführten Waffe bzw. einem handgeführten Werkzeug zu Tode gebracht, sei es mit einem Schwert, einem Beil, einem Messer oder einem Krummdolch (letztere noch im 19. Jahrhundert im Osmanischen Reich, und dort besonders in den nordafrikanischen Provinzen). Noch heutzutage sterben zum Tode Verurteilte im Königreich Saudi-Arabien den öffentlichen Tod durch das Schwert. Doch schon im Mittelalter machte man sich in Europa Gedanken, wie eine mechanische Enthauptung bewerkstelligt werden könne, und entwickelte dementsprechend Köpfgeräte.
In Italien soll im Mittelalter ein als „Mannaia“ genanntes mechanisches Köpfgerät benutzt worden sein. In Schottland dagegen, wo Todesurteile überwiegend am Galgen vollstreckt wurden, kam im 16. und 17. Jahrhundert ein als „Scottish Maiden“ (also „Schottische Jungfrau“) in die Geschichte eingegangenes Instrument zum Einsatz, allerdings nur gegen prominente adelige Verurteilte. Diese Maschine war aus Eichenholz gefertigt und bestand aus drei Armen, wobei ein Auslegerarm die zwei senkrecht stehenden Balken stützte. Das Gerät hatte eine Höhe von etwa drei Metern. Die Klinge bestand aus Eisen mit einem Stahlmantel und war zirka dreiunddreißig Zentimeter lang und sechsundzwanzig Zentimeter hoch. Am oberen Ende der Klinge wurden Gewichte von etwa vierunddreißig Kilogramm befestigt, die die waagerechte Klinge in den ins Holz geschnittenen, mit Kupfer ausgekleideten Führungsschienen nach unten durch den Hals drückten. Das Messer schlug in der unteren Endlage auf einen mit Blei ausgegossenen Holzblock.
Eine sehr ähnliche Konstruktion war auch der „Halifax Gibbet“, also der „Galgen von Halifax“, der seit dem Mittelalter Verurteilte in der Stadt Halifax, in der nordenglischen Grafschaft Yorkshire gelegen, durch Enthauptung ins Jenseits beförderte, während in allen anderen englischen Grafschaften der Galgen vorgeschrieben war, mit Ausnahme von adeligen Verurteilten, die den Tod durch das Handbeil starben.
Auch in Deutschland, besser gesagt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mit seinen rund dreihundert Staaten, wo das Schwert als klassisches Enthauptungswerkzeug galt, soll es ein ähnliches Enthauptungswerkzeug gegeben haben, die „Diele“. Sie soll aus zwei Ständern bestanden haben, die mit einer Leiste verbunden waren. Auf dieser Leiste mußte die verurteilte Person den Kopf auflegen. Zwischen den Ständern lief in Schienen eine andere mit Blei beschwerte Leiste hinab, an der das Eisen angebracht war. Diese Leiste wurde dem Delinquenten auf den Nacken gelegt und mit schweren Hammerschlägen durch den Hals getrieben. Der Autor dieses Beitrages bezweifelt sehr, ob diese deutsche Methode regelmäßig zur Anwendung kam. In den deutschen Territorien wurde zu Enthauptungen so gut wie in allen Fällen das Schwert benutzt. Die gleichfalls gern kolportierte Version der Hinrichtung mit einem Handbeil gehört jedenfalls in den Bereich der Sagen.
Ihre heute bekannte, anfangs etwas klobige, im Laufe des 19. Jahrhunderts elegantere Form erhielt die mechanische Köpfmaschine während der Französischen Revolution. Die seit dem Mittelalter im französischen Königreich praktizierten unterschiedlichen Hinrichtungsmethoden wie der Galgen, die eiserne Keule zum Zerschlagen der Knochen, der Scheiterhaufen und die Enthauptung mit dem Schwert (nur bei Adeligen angewandt) sollten zu einem einzigen Instrument zusammengeführt werden, so wie es der Arzt, Freimaurer und Politiker Joseph-Ignace Guillotin forderte. Ihm war an einer humanen Hinrichtungsmethode gelegen, die den Tod sehr rasch herbeiführte. Als Vorbild diente das Fallbeil von Halifax. Der königliche Leibarzt Louis und König Ludwig XVI. selbst (er sollte im folgenden Jahr das prominenteste Opfer der neuen Köpfmaschine werden) befürworteten die eingereichten Entwürfe. Der aus Straßburg stammende Klavierbauer Tobias Schmidt entwickelte einen Prototyp, der bei Guillotin und dem Pariser Scharfrichter Sanson auf großes Interesse stieß.
Am 20. März 1792 wurde ein Gesetz erlassen, das zukünftige Hinrichtungen mit dieser mechanischen Köpfmaschine vorschrieb. Schmidt erhielt nun den Auftrag, ein derartiges Fallbeilgerät zu bauen. Es bestand aus zwei oben mit einem Querholz verbundenen hölzernen Säulen, die mit eisernen Schienen versehen waren. Die verurteilte Person wurde auf ein waagerechtes Brett gebunden, der Kopf in einem hölzernen Kragen, der sogenannten „Lunette“, fixiert. Ein mit einer Kurbel ausgelöstes Seil dirigierte ein schräges Messer in den Schienen hinab auf den Hals der verurteilten Person und trennte rasch und sicher den Kopf ab.
Der Straßenräuber Nicolas-Jacques Pelletier weihte am 25. April 1792 in Paris mit seinem Kopf die zum Verdruß des Arztes Guillotin später „Guillotine“ genannte Maschine ein. Sie sollte schon bald zum Schreckenssymbol der Revolution werden: Tausende von „Revolutionsfeinden“, meist Adlige, und anderen politischen Gegnern verloren vor einer riesigen gaffenden Menschenmenge unter ihr den Kopf. Auch in anderen Departements der neuen Republik wurde die Guillotine eingeführt und tötete zahlreiche Regimegegner.
Die Guillotine entwickelte sich rasch zum festen Bestandteil der französischen Strafjustiz, und von ihr wurde im 19. Jahrhundert reichlich Gebrauch gemacht. Bis zum Jahr 1939 fanden die Hinrichtungen in Frankreich in aller Öffentlichkeit statt. Der letzte, der vor einer gaffenden Menschenmenge seinen Kopf in die „Lunette“ legte, war am 17. Juni 1939 vor dem Gefängnis in Versailles der aus Deutschland stammende Serienmörder Eugen Weidmann.1
Im Zuge der Kriegszüge der Franzosen, die sie in den 1790er Jahren bis an den Rhein führten, wurde sie schon bald auch in den besetzten linksrheinischen Territorien Deutschlands, 1810 in den in das französische Kaiserreich eingegliederten Gebieten Nordwestdeutschlands und in den Niederlanden, aber auch im von den Franzosen besetzten päpstlichen Kirchenstaat eingeführt. Im 1830 gegründeten Königreich Belgien wurde die Guillotine ab 1835 ebenfalls für die Hinrichtung von zum Tode Verurteilten verwendet. Zwei Kantone der Schweiz, Genf und Zürich, übernahmen gleichfalls diesen Enthauptungsapparat. Als einige Kantone in den 1880ern die 1874 in der Eidgenossenschaft abgeschaffte Todesstrafe wiedereinführten, wurde die Guillotine zur alleinigen Hinrichtungsmethode bestimmt.
Auch das neue Königreich Italien, an das 1870 der Kirchenstaat gelangte, verwendete die Guillotine in seinen Anfangsjahren. Das seit 1832 bestehende Königreich Griechenland ließ sich ebenfalls für die Guillotine begeistern, bis sie zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch das Erschießen ersetzt wurde. Selbstverständlich fand die Guillotine auch in den französischen Überseedepartements wie auch in den französischen Straflagern und Kolonien rege Anwendung. Sogar das schwedische Königreich wendete die Guillotine einmal (1910) an.
In den rund dreihundert Staaten des bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation aber wurde nach der Französischen Revolution weiterhin mit dem Schwert enthauptet. Die unter dänischer Kontrolle stehenden Herzogtümer Schleswig und Holstein hatten in den 1770er Jahren des 18. Jahrhunderts das Handbeil eingeführt, übernahmen damit die im nordischen Königreich praktizierte Methode. Das Königreich Preußen folgte ihnen im Jahre 1811, behielt aber später in seiner von den Franzosen übernommenen Provinz Rheinland das Fallbeil bei. Das Königreich Hannover führte es 1859 ebenfalls ein, und als die Preußen Hannover annektierten und als Provinz in ihr Königreich eingliederten, behielten sie dort die mechanische Enthauptungsmaschine bei. Erst 1932 wurde die Guillotine in beiden Provinzen durch das Handbeil ersetzt. Dabei mögen auch Ressentiments gegen die unbeliebten, ja teils verhaßten Franzosen eine Rolle gespielt haben, die nach dem Ersten Weltkrieg große Teile im Westen des Deutschen Reiches besetzt hielten.
Vor der Revolution von 1848 war in den Staaten des Deutschen Bundes die Fallschwertmaschine nur in der preußischen Rheinprovinz sowie im linksrheinischen Gebiet des Großherzogtums Hessen und in der bayerischen Rheinpfalz vorgeschrieben, wo noch das französische Strafrecht galt. Groß-Hessen führte sie aber 1841 auch in das (größere) rechtsrheinische Gebiet ein, 1853 folgte das Königreich Württemberg, 1854 das Königreich Bayern und die freie Stadt Hamburg, 1856 das Großherzogtum Baden und das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach als erster thüringischer Staat. Andere Staaten wie das Königreich Hannover 1859 schlossen sich im Laufe der nächsten Jahrzehnte an.
Im Dritten Reich wurde das Fallbeil Ende 1936 zum alleinigen Enthauptungsgerät im Deutschen Reich bestimmt, weil es innerhalb kurzer Zeit auch eine größere Hinrichtungszahl bewältigen konnte. Zu diesem Zweck wurden zentrale Richtstätten in Hamburg, Wolfenbüttel, Weimar, Berlin, Breslau, Königsberg, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und München mit je einem Fallbeilgerät eingerichtet. Die Zahl wurde nach Kriegsausbruch erweitert. Dies kam dem Regime ab 1940, als die Hinrichtungszahlen emporschnellten, zugute. Allerdings bestand die Guillotine schon vorher in den Ländern Thüringen, Baden, Bayern und Württemberg. Als im Jahr 1938 Österreich an das Deutsche Reich angeschlossen wurde, erhielt auch die „Ostmark“ ein Fallbeilgerät. In den besetzten polnischen Gebieten wurde die Guillotine 1940 und im Protektorat Böhmen und Mähren 1943 ebenfalls eingeführt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Guillotine in Frankreich und seinen Überseegebieten, in der Republik Vietnam und im von den Alliierten besetzten Deutschland bis zur Gründung der Bundesrepublik 1949 wie auch in der späteren Deutschen Demokratischen Republik weiter. Die letzte Guillotinierung auf deutschem Boden wurde am 6. September 1967 in Leipzig an den beiden Sexualmördern Paul Beirau und Günter Herzfeld durchgeführt. 1968 ersetzte das neue Strafrecht der DDR diese anachronistisch anmutende Hinrichtungsart mit der „humaneren“ Methode des Genickschusses. Das allerletzte Opfer der Guillotine jedoch verlor seinen Kopf zehn Jahre später, am 10. September 1977, als in der französischen Hafenstadt Marseille der tunesische Frauenmörder Hamida Djandoubi enthauptet wurde. Seitdem gehört dieses schaurig-unheimliche, aber immer noch viele Menschen in seinen Bann ziehende Instrument der Vergangenheit an. Die Zahl der seit 1792 mit der Guillotine hingerichteten Personen geht in die Zehntausende, wovon die größte Zahl, das mag einige überraschen, auf Deutschland entfällt.
1 Siehe Wolfgang Krüger: Eugen Weidmann oder. Die geheimnisvolle Villa in Celle-Saint-Cloud, in: Historische Serienmörder, Band 2, Verlag Kirchschlager, Arnstadt 2009, S. 216-253
Ab sofort lieferbar! THÜRINGER MÖRDER AUF DEM SCHAFOTT – Vollstreckung mit Fallbeil 1860-1933 von Wolfgang Krüger
/in Allgemein, Wolfgang Krüger/von Michael KirchschlagerErneut ist dem Celler Kriminalhistoriker Wolfgang Krüger ein Meisterwerk gelungen. Nach der „Kriminalchronik des Dritten Reiches“ (2 Bände, vergriffen) und den „Serienmördern des Dritten Reiches“ (vergriffen) legt Wolfgang Krüger einen neuen – natürlich wieder spannungsgeladenen – Pitaval vor. Aus dem Vorwort von Wolfgang Krüger: Die in diesem Buch geschilderten Mörder hatten zweierlei gemeinsam: Nicht nur nahmen sie ihren Opfern das Wertvollste, das sie besaßen, nämlich das Leben, sie büßten ihre teils sehr scheußlichen Verbrechen auch unter der Hand des Scharfrichters, der sie mit dem Fallbeil, also der mechanischen Enthauptungsmaschine, ins Jenseits beförderte.
Der Freistaat Thüringen in seinen heutigen Grenzen war im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert politisch ein Flickenteppich. Da Thüringen damals in etliche kleine souveräne Staaten zersplittert war, unterschied sich dementsprechend die Hinrichtungsmethode in den einzelnen Ländern. Im Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen, die weit in den Süden Thüringens hineinreichte, in den Herzogtümern Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, in den Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen wie auch im Fürstentum Reuß jüngerer und älterer Linie war in den 1850er und 1860er Jahren das von Hand geführte Beil, das Handbeil, vorgeschrieben, im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha und im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach dagegen das mechanisch bediente Beil, meist Guillotine, Fallbeil oder Fallschwert genannt. Zwei dieser Staaten, Reuß älterer Linie und Sachsen-Meiningen, entschieden sich später ebenfalls für das Fallbeil. Allen Staaten aber war gemeinsam, daß die Enthauptung die einzig gesetzlich zulässige Hinrichtungsmethode war.
Das Zeitalter des Fallbeils begann in Thüringen in den 1850er Jahren, einem Jahrzehnt, in dem sich das in der Französischen Revolution bekanntgewordene Enthauptungsgerät in den Staaten des Deutschen Bundes zunehmender Beliebtheit erfreute. Als erster thüringischer Staat führte das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach bei der Wiedereinführung der Todesstrafe im Juli 1856 die mechanische Enthauptung ein und folgte damit den Beispielen von Württemberg, Bayern und Baden. Der erste, dessen Verbrechen mit dem Fallbeil gesühnt wurde, war der Raubmörder Bernhard Stempner am 8. Dezember 1858 in Weimar. Doch etwas mehr als ein Jahr später fiel in Eisenach das Haupt eines weiteren Mörders unter dem Fallbeil. Sein Verbrechen eröffnet diesen Band.
In den 1850er Jahren wurden in allen thüringischen Staaten die als Folge der Revolution von 1848 abgeschaffte Todesstrafe wiedereingeführt und die Vollstreckung hinter Gefängnismauern verbannt. Eine Ausnahme bildete das kleine Fürstentum Reuß älterer Linie, das noch im Jahr 1864 die letzte öffentliche Enthauptung in Deutschland überhaupt durchführte. Es waren aber thüringische Staaten, die als erste im Deutschen Bund die intramurane Hinrichtung, also die nichtöffentliche Vollstreckung hinter Gefängnismauern, einführten: das Herzogtum Sachsen-Altenburg im Jahre 1845 und das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen im Jahre 1847. Sie galten somit fortschrittlicher als alle anderen Staaten, die immer noch am Gedanken der öffentlichen Abschreckung festhielten.
Eine Zusammenstellung aller im heutigen Thüringen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Dritten Reiches vollzogenen Hinrichtungen ergibt eine überwältigende Mehrheit von Fallbeilhinrichtungen, vor allem deshalb, weil seit 1933 bereits alle Vollstreckungen im damaligen Land Thüringen zentral im Landgerichtsgefängnis in Weimar erfolgten, das 1937 überdies zu einer der zentralen Richtstätten des Deutschen Reiches bestimmt wurde und seitdem, vor allem seit Kriegsbeginn, Schauplatz einer zunehmenden Zahl von Enthauptungen war. Zweihundert waren es bis März 1945. Beschränkt man sich jedoch auf die Jahre 1850 bis 1936, so ergeben Hinrichtungen mit dem Fallbeil immer noch eine Mehrheit von drei: einundvierzig gegenüber achtunddreißig mit dem Handbeil vollzogene Enthauptungen.
Sehr ausführlich werden der vierfache Mühlenmord von Vogelsberg und seine Aufklärung im Jahre 1877 beschrieben, der sich im heutigen Landkreis Sömmerda ereignete. Er ist insofern merkwürdig, als zwei der Opfer erst viele Wochen später gefunden wurden. Im selben heutigen Landkreis ereignete sich mehrere Monate später ein weiterer scheußlicher Mord, der des Landwirts Johann Friedrich Voigtritter an seinem jungen Mündel. Auch er wird ausführlich behandelt. Beide Täter wurden im ein und demselben Jahr abgeurteilt und hingerichtet. Aber auch zwei weitere in Raubabsicht verübte Massenmorde werden detailliert geschildert, die wiederum in einer thüringischen Mühle verübte dreifache Bluttat eines Erfurters in Dietharz im Thüringer Wald 1885 und der dreifache Mord an einem Landwirt in Oldisleben 1899.
Viele Mordgattungen sind vertreten: Raubmord, Rachemord, Sexualmord, Mord an der lästig gewordenen Geliebten, Gewinnmord, Giftmord. Es überwiegen aber die Verbrechen, die aus Habgier begangen wurden. In einem Fall ermordete ein Gutsarbeiter seinen Kollegen und beraubte ihn, weil er Geld für die Abbezahlung seiner ihm aufgezwungenen SA-Uniform brauchte. Auch zwei betagte Rentner wurden ihres Geldes wegen ermordet. Der eine war vierundsiebzig Jahre alt und wurde in Apolda erschlagen, der andere, bereits neundsiebzigjährig, im Fürstentum Reuß älterer Linie.
Nur von männlichen Tätern verübte Morde wurden aufgenommen, für die weiblichen sehe man den im Verlag Kirchschlager 2008 und in einer Neuauflage 2019 erschienenen Band „Thüringer Mörderinnen“.
Alle Mordfälle, sie stammen in der Mehrheit aus der Kaiserzeit, wie auch ihre gerichtliche Sühne wurden anhand zeitgenössischer Zeitungsberichte nacherzählt, und zwar in einer Weise, die heutige Leser besser verstehen als die oft sehr altertümlichen redaktionellen Formulierungen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Einige werden sich wundern, weshalb keine Mordfälle aus dem Herzen Thüringens, dem preußischen Regierungsbezirk Erfurt, wie auch aus dem damaligen Fürstentum Reuß jüngerer Linie und einigen anderen Gebieten aufgenommen wurden. Nun, hier wurde zum Teil bis 1936 mit dem Handbeil hingerichtet, was vor allem für den preußischen Regierungsbezirk Erfurt zutraf. Für diese Verbrechen ist ein gesonderter Band mit dem Titel Thüringer Mörder auf dem Schafott – Vollstreckung mit Handbeil vorgesehen.
Das Buch erscheint Ende April 2023.